Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 290

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Jahren, in denen wir den Sozialminister gestellt haben, nichts passiert ist, muss ich ihn daran erinnern, dass die Sozialbetreuungsberufe sehr wohl einer 15a-Vereinbarung zugeleitet wurden und eine modulare Ausbildung für Diplompfleger, für Fachpfleger und für Heimpfleger entwickelt wurde. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Es war eine Artikel-15a-Vereinbarung, denn für die Ausbildung sind die Länder zuständig, nicht der Bund, genauso wie es Kollegin Ridi Steibl vorhin erwähnt hat.

Ich bin der Meinung, geschätzte Damen und Herren, dass die Sozialarbeit auf einer gesetzlichen Basis beruhen und als solche in Zukunft auch geregelt werden sollte. Wir werden in den Ausschüssen noch Gelegenheit haben, darüber zu beraten, wie wir das regeln werden.

Darüber hinaus hoffe ich doch, dass es zu einer Fünf-Parteien-Einigung kommen wird. (Beifall beim BZÖ.)

23.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Mag. Musiol. – Bitte.

 


23.32.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel dazu gesagt worden. Der Vertreter der FPÖ hat ja selbst gesagt, dass das ein Vorschlag ist, der vom Österreichischen Berufsverband Diplomierter Sozialar­beiterInnen stammt, aber man hat, wie schon ausgeführt, vergessen, die Verfassungs­bestimmung da hineinzunehmen – oder vielleicht hat man es nicht vergessen, sondern hat das absichtlich getan. Da werden wir sicher sozusagen Nachbesserungsbedarf haben, wenn wir wollen, dass dieses Gesetz dann auch hier beraten werden kann.

Ich habe gehört, dass Minister Hundstorfer und auch Staatssekretärin Marek schon zugesagt haben, dass sie das unterstützen werden und betreffend eine Verfassungs­bestimmung, die kommen soll, dann auch die nötigen Gespräche in den Fraktionen führen werden.

Was Sie aber darüber hinaus, wie ich annehme, nicht vergessen, sondern abgeändert haben, ist die geschlechtergerechte Sprache. (Abg. Weinzinger: ... der deutschen Sprache! Deutsch ist in der Mehrzahl geschlechtsneutral!) Der Österreichische Berufs­verband Diplomierter SozialarbeiterInnen hat bewusst diese Form gewählt, und gerade bei einem Gesetz, das einen Berufsstand betrifft, bei dem ein Großteil der Mitar­beiterin­nen – mit einem kleinen „i“ –, Frauen sind, ist es doch sehr seltsam, hier dann nur auf die männliche Form abzustellen. Diesbezüglich wollte ich schon noch einmal diese Anmerkung gemacht haben.

Im Übrigen werden alle inhaltlichen Debatten und Beratungen folgen. – Unseren Beitrag dazu werden Sie bekommen. (Beifall bei den Grünen.)

23.33


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Antrag 428/A wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

23.34.00Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der heutigen Sitzung wurden die Selbständigen Anträge 587/A(E) bis 600/A eingebracht.

 


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