Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 235

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.51.15 9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2151 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (2235 d.B.)

10. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird (2236 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2145 d.B.): Proto­koll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechten­stein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (2237 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Themessl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.55

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir werden diesem Steuerabkommen mit Liechtenstein nicht unsere Zustimmung geben, so wir sie auch schon bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht gegeben haben, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Weil es für jeden ordnungsgemäß Steuern zahlenden Österreicher ein Affront ist, dass er hier so behandelt wird.

Das heißt, Sie machen jetzt etwas gesetzmäßig, bei dem jeder Österreicher, der Steuern hinterzieht, dementsprechend Strafe zahlt, und wenn er in Österreich normale Steuern abführt, wesentlich höhere Beträge zahlt, als er jetzt bei diesem Abkommen zu zahlen hat. (Abg. Krainer: Das stimmt ja gar nicht!) – Selbstverständlich.

Sie wissen auch, dass Sie bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz davon aus­gehen, dass Sie mit Ende des Jahres 1 Milliarde € bekommen. Und bei Liechtenstein hat die Frau Finanzministerin gesagt, sie geht davon aus, dass sie zirka 500 Mil­lionen € bekommt.

Ich weiß aus sehr vielen persönlichen Gesprächen mit grenznahen Bankinstituten – und das sind nur kleine Bankinstitute –, dass im Laufe des letzten Jahres allein in der Schweiz nur in Grenznähe Hunderte von Bankkonten aufgelöst wurden, deren Inhaber sich damit natürlich dieser Strafsteuer, die sie erwarten, entziehen. Jetzt rede ich aber nur von den grenznahen Instituten, nicht von den Ballungszentren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite