Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 93

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Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertra­ges: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit, in 2138 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bun­des-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertra­ges: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommis­sion für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearver­suchen über soziale Sicherheit, in 2139 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Zif­fer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staats­vertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien über soziale Sicherheit, in 2159 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

13.15.1315. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2232/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersa­gung des Gebietsschutzes im Bereich der mobilen Pflege in Oberösterreich und der Steiermark (2232 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.15.45

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wie ein Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt – BAG – aufzeigt, ist die mobile Pflege in Oberösterreich und der Steiermark aufgrund des Gebietsschutzes mit Abstand am teuersten.

In Vorarlberg bezahlt man 16 € pro Stunde, in Salzburg 17 € pro Stunde, in Wien 25 € pro Stunde. Überall ist die mobile Pflege günstiger, nur in Oberösterreich zahlen die Bedürftigen 29 € pro Stunde und in der Steiermark 30 € pro Stunde, also 5 bis 13 € pro Stunde mehr.

Nun weiß man, Konkurrenz belebt den Markt und dient meist dazu, die Kosten für den Konsumenten zu senken.

Herr Minister, wenn ich mir dann ansehe, dass durch die Erhöhung des Zuganges beim Pflegegeld die Förderung bei der Pflegestufe 1 maximal 2,57 € pro Stunde be-


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