Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 111

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18. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1406/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Ju­gendhilfegesetz (2203 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1560/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ im neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2204 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1489/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einarbeitung der Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zum „Fall Cain“ in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2205 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 846/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzent­wurf über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (2206 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 21 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.47

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauer zu Hause! Diese Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erzie­hungshilfen für Kinder und Jugendliche ist schon einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung, in Richtung Verbesserung. Aber dieses Gesetz die Jugendwohlfahrt betref­fend bedeutet alles andere als tatsächlich einen Innovationsschub nach vorne für die Jugendhilfe.

Im Vordergrund steht natürlich immer wieder das Kindeswohl und das Jugendwohl. Ei­ne wesentliche Verbesserung können wir hier allerdings nur dann erreichen, wie wir meinen, wenn das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, zwei Fachkräfte von Anfang an, he­rangezogen wird, um eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, zu begutachten und so weiter. Daher wäre es wichtig, von Anfang an ein Vier-Augen-Prinzip einzufüh­ren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir glauben, dass in dieser Fassung eine Wortänderung schon reichen würde. Daher bringen wir, die Abgeordneten Kitzmüller, Mühlberghuber, Gartelgruber und weitere Abgeordnete, folgenden Abänderungsantrag ein:

„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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