18. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1406/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2203 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1560/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ im neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2204 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1489/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einarbeitung der Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zum „Fall Cain“ in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (2205 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 846/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzentwurf über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (2206 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.22
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauer zu Hause! Diese Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche ist schon einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung, in Richtung Verbesserung. Aber dieses Gesetz die Jugendwohlfahrt betreffend bedeutet alles andere als tatsächlich einen Innovationsschub nach vorne für die Jugendhilfe.
Im Vordergrund steht natürlich immer wieder das Kindeswohl und das Jugendwohl. Eine wesentliche Verbesserung können wir hier allerdings nur dann erreichen, wie wir meinen, wenn das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, zwei Fachkräfte von Anfang an, herangezogen wird, um eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, zu begutachten und so weiter. Daher wäre es wichtig, von Anfang an ein Vier-Augen-Prinzip einzuführen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir glauben, dass in dieser Fassung eine Wortänderung schon reichen würde. Daher bringen wir, die Abgeordneten Kitzmüller, Mühlberghuber, Gartelgruber und weitere Abgeordnete, folgenden Abänderungsantrag ein:
„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
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