Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 119

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

passiert, dann muss einfach ein Netzwerk rasch und schnell und professionell funk­tionieren, damit Kinder nicht weiter gefährdet sind.

Unverständlich, wie gesagt, und zahnlos ist für uns dieses Vier-Augen-Prinzip, das jetzt bei der Gefährdungsabklärung und bei der Hilfsplanung mit dem Wort „erforderlichen­falls“ zum Tragen kommt. Das ist ein Wort, das sehr viel offen lässt, und ich frage mich, wer letztendlich entscheidet, ob es erforderlich ist. Ich habe mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt geredet, auch in meinem Bezirk, die gesagt ha­ben, dass sie in diesem Fall schon gerne eine klare Regelung und nicht diese „Mög­lichkeit“ hätten.

Sie lassen es zwar offen, denn die Länder, die es sich leisten wollen, können darüber hinausgehen, aber dann gibt es wieder Länder, die sich das nicht leisten wollen oder auch nicht leisten können.

Daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, zu dem wir auch eine getrennte Ab­stimmung verlangen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2191 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Fami­lien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhil­fegesetz 2013 – B-KJHG 2013) (2202 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. 3. Abschnitt § 22 (5) lautet:

„Die Gefährdungsabschätzung ist jedenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen.“

*****

Wir werden, wie gesagt, eine getrennte Abstimmung verlangen, werden aber in dritter Lesung diesem Gesetz zustimmen. Und das tun wir dann nicht zähneknirschend, wie es irgendeine Kollegin einmal gesagt hat, sondern einfach im Wissen, dass wir hier eine Verbesserung des Status quo haben, vor allem auch in Hinblick darauf, dass sich die Kompetenzen ja nicht geändert haben. Die Kompetenzen sind gleich geblieben, und daher ist aus unserer Sicht auch in diesem Fall nicht mehr möglich. Aber ich hoffe sehr, dass gerade unser Abänderungsantrag – und ein ähnlicher ist auch von der FPÖ eingebracht worden – doch noch eine Mehrheit findet.

Wir begrüßen auch, dass die Evaluierung vorgezogen wurde. Das ist absolut wichtig, denn wir müssen in den kommenden Jahren wirklich schauen, was gut ist und wo wir absolut noch nachbessern müssen. Das ist etwas, was wir auch im Ausschuss disku­tiert haben und was uns als BZÖ besonders wichtig war.

Daher sage ich, wir müssen alles tun, damit Familie als System der Sicherheit und der Geborgenheit erhalten bleibt, und wenn Kinder in Gefahr sind, dann müssen wir rasch, schnell und professionell helfen. Und ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz einen Beitrag dazu leistet. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.50

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite