Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 33

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leistungen gezahlt worden ist, bleibt eine letzte Frage: Was haben Sie bisher unter­nommen, um für „Beratungen“, die bezahlt, aber nicht geleistet worden sind, aus­bezahlte Gelder des BMI zurückzufordern?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Sie wissen, die Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte.

 


13.15.48

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen, sofern Sie bereits eingetroffen sind, die anderen noch in Abwesenheit! Wir haben heute – und das ist ein gemeinsames Ansinnen der Oppositionsparteien Freiheitliche Partei, BZÖ und uns Grünen – gemein­sam zu einer Sondersitzung des Nationalrates eingeladen, weil wir diesen Rechnungs­hofbericht öffentlich diskutieren wollen und weil wir nach diesem Rechnungshofbericht (der Redner hält einen solchen in die Höhe) – und ich habe viele Rechnungshof­berichte gesehen, und der ist außergewöhnlich! – nicht einfach zur Tagesordnung und schon gar nicht zur Tagesordnung eines ÖVP-geführten Innenministeriums übergehen können.

Aber heute ist etwas passiert, Frau Präsidentin und Frau Bundesministerin, was wir vorher besprechen müssen: Über die APA haben wir vor wenigen Stunden erfahren, dass eine Antwort der Innenministerin auf den verheerenden Rechnungshofbericht vorliegt. Ein Gutachten! (Abg. List: Wieder! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer hat es erstellt?) Ein Gutachten: Vergaberechtliche Würdigung des Prüfungsergeb­nisses des Rechnungshofes zur Vergabepraxis im Innenministerium, Univ. Prof. Dr. Aicher – den ich respektiere und fachlich schätze, das möchte ich ausdrücklich an dieser Stelle sagen –, vorgenommen im Auftrag des BMI.

Das ist die politische Kultur in diesem Haus, zumindest was die Österreichische Volkspartei betrifft: Da rechnet der Rechnungshof in einer Art und Weise, wie es selten der Fall ist, mit den Beraterverträgen im Innenministerium ab, und was tut die Innen­ministerin? – Sie greift noch einmal ins Budget und beauftragt einen weiteren Berater, zu erklären, dass es nicht so schlimm war – und das, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, ist vollkommen inakzeptabel! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Frau Innenministerin, nehmen Sie eines zur Kenntnis: Die österreichische Bundes­verfassung sieht den Rechnungshof als das Kontrollorgan vor, das Sie und Ihre Beamten zu kontrollieren hat. Sie können sich nicht aussuchen, wer Sie kontrolliert. Sie können nicht hergehen und sagen: Na, gebe ich noch ein paar 10 000 € zusätzlich aus, der Rechnungshof ist mir wurscht, mit einem Privatgutachten bringe ich das alles wieder in Ordnung! – Das ist eine inakzeptable Vorgangsweise! Und, Frau Bundesministerin, ich habe dazu eine einzige Frage:

Was hat dieses Gutachten (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) gekostet? Was hat dieses Gutachten an Steuergeldern gekostet? Wie tief haben Sie wieder in die Steuergelder gegriffen, um unentschuldbares Verhalten im Innenministerium zu entschuldigen? (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Jetzt kommen wir trotzdem zum Thema: Sie kennen die Vorwürfe des Rech­nungs­hofes. Um mehr als 1 Million € Beraterverträge allein an die Firma Headquarter vergeben – da gibt es noch Dutzende andere –, keine Ausschreibungen, freihändige


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