Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 83

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„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, anstatt in Beratungsverträge, Kommunikationscoaching oder in sonstige Berater zu investieren, künftig diese Budgetmittel in die E2b-Zulage, welche als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung gemäß § 20 GehG in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- zur Auszahlung gelangt, für alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe bereits ab der Gehaltsstufe 1 investiert werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Warum? – Weil diese E2b-Zulage derzeit nur ab Gehaltsstufe 12 ausbezahlt wird. Und wir sehen nicht ein, warum Beamte des gleichen Ranges mit der gleichen Aufgaben­stellung und der gleichen Tätigkeit unterschiedlich entlohnt werden sollen.

Ich darf Sie ersuchen, diesen Antrag mitzutragen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der E2b-Zulage

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pilz betreffend Beraterland im BMI, in der 196. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. April 2013

Der Rechnungshofbericht 2013/2 zur Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres beinhaltete folgende Aussagen:

Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaf­fungs­volumen. Bei mehreren Beschaffungsfällen zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation. In einigen Fällen verletzte das BMI auch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, bspw. durch unzulässige Direktvergaben.

Im Zusammenhang mit dem Projekt ADONIS führte der Rechnungshof aus, dass die Notwendigkeit für Vergleichsverhandlungen durch frühere Fehler des BMI u.a. in der Vertragsgestaltung entstanden war. Da dem BMI keinerlei Vermögenswerte aus dem Projekt ADONIS verblieben, ist der Republik ein Schaden von rd. 30 Mio. EUR entstanden. Zudem wurden mehrere Hunderttausend Euro für PR-Beratungen, strategisch-politische Beratungen, Projekte wie die Amtssignatur und ähnliches ausge­geben. Auf der anderen Seite gibt es für den Exekutivdienst zu wenig Geld.

Die E2b-Zulage wird seit 1.4.2006 als einzelverrechnete Aufwandsentschädigung in fixer Höhe von monatlich brutto € 35,- im Sinne des § 20 Gehaltsgesetz ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E2b ab der Gehaltsstufe 12 und alle Wachebeamten der Verwendungsgruppe W2/Grundstufe allerdings erst ab der Gehaltsstufe 12. Obwohl E2b-Exekutivbeamte niedrigerer Ge-


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