Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 248

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Das ist der Grund, warum wir dem Abänderungsantrag nicht beitreten werden und die Grünen darum ersuchen, sich das vielleicht anders zu überlegen.

Zum Kollegen Karlsböck und dem Medizinermangel in Österreich möchte ich noch sa­gen, da liegt sehr wenig, nämlich gar nichts in den Händen unseres Bundesministers, weil ich der festen Überzeugung bin, dass die Anzahl der Studierenden – und das ist das, was der Herr Bundesminister festlegen kann – durchaus ausreicht, um die ärzt­liche Grundversorgung in diesem Land zu gewährleisten. Wenn aber – und das möchte ich auch einmal sagen – ein Arzt 7 € für einen Hausbesuch bekommt und wenn Ärzte am Land teilweise wirklich nur noch mit Hausapotheken, die sie haben, überleben kön­nen, ist das ein Problem. Wenn wir wollen, dass Menschen in dünner besiedelten Ge­bieten in Zukunft auch noch einen Arzt vorfinden, ist die Voraussetzung dafür, dass dieser Arzt ökonomisch am Land überleben kann, sonst werden wir das nicht schaffen.

Und genau da liegen die Herausforderungen, die besonders aktuell sind. Und ich for­dere meinen Koalitionspartner SPÖ dazu auf, diese notwendigen Reparaturen im Ge­setz für die Hausapotheken der Ärzte umgehend umzusetzen, sonst lassen Sie die Menschen am Land im Stich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

23.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


23.09.41

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Also was da heute von den Freiheitlichen unent­wegt für Frauenfeindlichkeiten in den Raum geschleudert werden, das ist wirklich skan­dalös, das möchte ich an dieser Stelle auch einmal gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Musiol.)

Zurück zur vorliegenden Materie mit dem klingenden Namen Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz. Ja, dieses Gesetz fällt wohl unter die Kategorie: Wer A sagt, muss auch B sagen. Das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde grundle­gend in Richtung mehr Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit geändert; das hat zur Folge, dass auch die Materiengesetze geändert werden müssen, um nicht Verfas­sungswidrigkeit zu riskieren.

Wir müssen – das ist zunehmend ein Qualitätsmerkmal von Gesetzen – unsere Rechtsmaterien so gestalten, dass sie einheitlicher werden, dass sie einfacher werden, und dieses Gesetz ist auch ein Schritt in diese Richtung. Es ist das eine hochsensible Materie; da geht es um die Zukunftschancen junger Menschen.

Deshalb haben wir uns auch im Ausschuss ausgiebig Zeit genommen, dieses Gesetz eingehend mit den Expertinnen und Experten zu diskutieren, zu debattieren; denn ein Semester ist schnell vorbei, und da ist eben entsprechende Achtsamkeit geboten, und dementsprechend genau müssen wir auch die Durchführung, die praktische Umset­zung des Gesetzes beobachten und gegebenenfalls auch, wenn es erforderlich ist, nachjustieren. Aber ich denke, es ist ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass sich eine breite Zustimmung abzeichnet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.11

23.11.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2164 der Beilagen.

 


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