Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 258

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und das muss ich dir schon sagen: Die letzten Jahre habt ihr das zu verantworten, dass die Armut so zugenommen hat. (Beifall beim BZÖ.)

Sie von den Koalitionsparteien haben Milliarden in die Banken gesteckt, Sie haben Mil­liarden Euro nach Griechenland, haben Milliarden Euro nach Zypern geschickt, aber was die österreichische Bevölkerung anlangt, ist man nicht einmal bereit, darüber zu sprechen, dass wenigstens in den Wintermonaten bei bedürftigsten Menschen von ei­ner Energieabschaltung Abstand genommen wird.

Das ist der falsche Weg! (Beifall beim BZÖ.)

23.42


Präsident Fritz Neugebauer: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Ich weise den Antrag 2187/A dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

23.42.2415. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz (ASVG) geändert wird (2188/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


23.42.34

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Bei diesem Antrag geht es zwar um eine andere, aber nicht minder problematische Situation, und zwar um eine Situa­tion, die dadurch eintreten kann, dass Personen, die eigentlich sozialversichert sein sollten beziehungsweise denen das von ihrem Unternehmen vorgegaukelt wurde, spä­ter dann erfahren, dass sie eigentlich nicht sozialversichert wurden. Der Grund ist ganz einfach der, dass sozialversicherte Personen nicht direkt von der Versicherung angesprochen und wahrgenommen werden.

Man kann das ja eigentlich gar nicht glauben, denn in jedem privaten Versicherungsun­ternehmen schließt man einen Vertrag – und egal, ob ich mich auskenne bei einer pri­vaten Versicherung: Ich bin der Adressat, wenn die Versicherung eine Änderung ma­chen will (Zwischenruf des Abg. Amon), ich muss zustimmen oder ablehnen, auch wenn ich mich eventuell nicht auskenne.

Bei der Sozialversicherung hingegen ist das Problem, dass der Betroffene nicht als Vertragspartner wahrgenommen wird, sondern das Unternehmen der Vertragspartner ist, wo das Unternehmen sozusagen für den Betreffenden dann handelt und auch Sorgfaltspflichten einhalten soll, zu denen es verpflichtet ist, die es aber manchmal – das passiert – nicht wahrnimmt.

Was ich hier jetzt zu erklären versuche, findet sich detaillierter im Antrag wieder, aber es geht im Wesentlichen darum, dass wir versuchen sollten, eben über diese von uns vorgeschlagenen Maßnahmen betreffend Sozialversicherung, dass der Versicherte selbst, dass die versicherte Person als Subjekt, als Vertragspartner wahrzunehmen ist, das von Änderungen – von der Aufnahme der Versicherung oder auch von der Ab­meldung von der Versicherung – in Kenntnis gesetzt werden muss. (Beifall bei den Grünen.)

23.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


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