Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 259

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

23.44.39

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Karl Öllinger, du hast es jetzt gerade auf den Punkt gebracht: Einerseits geht es bei deinem Antrag darum, dass die Informa­tionspflicht der Krankenversicherungsträger – in Wahrheit in großem Maße – zu erwei­tern ist. Zu erweitern, dass künftig jede Änderung – egal, ob es um den Beginn oder um das Ende eines Dienstverhältnisses geht, um Entgeltansprüche während eines Krankenstandes und so weiter – immer auch an die Versicherten weitergegeben wer­den soll.

An und für sich ist es ja nichts Schlechtes, wenn ich sage, wir erweitern den Infor­mationsfluss für die Versicherten, aber dazu möchte ich schon auch sagen: Das ist doch großteils nach der derzeitigen Gesetzeslage sichergestellt. Kollege Öllinger, du weißt ja, wie das in der Praxis abläuft: Wenn ich neu angemeldet werde, dann be­kommt laut ASVG der Dienstgeber zwei Abschriften, dass ich angemeldet bin bezie­hungsweise dass eine Abmeldung erfolgt ist. Der Dienstgeber ist in Wahrheit verpflich­tet, das an die Versicherten weiterzugeben. (Abg. Amon: Aber wenn er es nicht tut?!)

Es gehört als Arbeitnehmerin, als Arbeitnehmer schon auch ein bisschen Eigenverant­wortung dazu, denn wenn ich als Versicherter mich nicht auskenne, mir auch nicht si­cher bin, ob ich angemeldet bin oder nicht, dann kann ich doch jederzeit bei meinem Krankenversicherungsträger anrufen und bekomme dort unbürokratisch alle Auskünfte. Man kann das sogar schriftlich anfordern oder eben hingehen und bekommt dann dort mündlich die entsprechende Information. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amon.)

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Versicherungsdatenauszug zu verlangen, wo alle Versicherungszeiten oben stehen; auch das wird auf Wunsch zuge­sandt. Und man hat als Versicherter so viele Möglichkeiten, das darüber hinaus im In­ternet abzurufen.

Das heißt, so eine generelle Verpflichtung – wie ich eben den Antrag verstanden ha­be –: Auskunft an alle über alles, das führt mir ein bisschen zu weit, denn das würde zu einer enormen Flut an Verständigungen der Krankenversicherungsträger an die Ver­sicherten führen, sodass so die Verwaltungskosten in Millionenhöhe hinaufschnellen würden.

Dazu nur eine Zahl, damit wir wissen, wovon wir reden: Allein in der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse geht es pro Kalenderjahr um 850 000 Meldungen. Was das Ganze bewirken würde, wenn ich jetzt sage: Porto-Kosten zusätzlich, Kuvert-Kosten und Briefpapier, das wäre meiner Meinung nach einfach nicht vertretbar.

Information auf E-Mail-Basis, wie das im Antrag gefordert wird, halte ich allein aus da­tenschutzrechtlichen Gründen schon für bedenklich. Aber wir können das ja in einer der nächsten Ausschusssitzungen eingehend diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

23.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


23.47.41

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ja, dieser Antrag klingt zunächst wirklich sehr gut: Informa­tion für alle zu jeder Zeit. Sehr spannend wird es aber dann, wenn man in die Tiefe geht und sich diese Thematik etwas genauer anschaut.

Grundsätzlich ist ja schon sehr umfangreich geregelt, wie Informationen fließen. Die Frage ist, ob jede Änderung, die gemacht wird, dann auch schriftlich mitgeteilt werden muss. Wir wissen, im ganzen Bundesgebiet geht es wirklich um Millionen von Änderun­gen allein während eines Jahres. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite