Kollege Spindelberger hat gerade dazu gesagt: Aus Datenschutzgründen beziehungsweise aus Sicherheitsgründen ist es nicht okay, diese Daten per E-Mail zu versenden. Das sollte und muss dann auf dem Postweg erfolgen. Wenn es um Millionen an Änderungen geht, dann geht es eben auch um Millionen an Kostenfaktoren in einem Jahr.
Ja, das im Detail auszudiskutieren, wird sicherlich spannend werden. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, und wir werden ja dann noch Gelegenheit haben, unsere Argumente dort auszutauschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
23.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Tadler. – Bitte.
23.48
Abgeordneter Erich Tadler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Eine Ergänzung der bestehenden Informationspflicht erscheint für uns derzeit nicht zwingend erforderlich, denn grundsätzlich hat auch der Arbeitnehmer die Verpflichtung, sich über seine Versicherung zu informieren.
Derzeit ist es ja so, dass Auskünfte, wie wir schon gehört haben, über die Versicherungsnummern und die Geburtsdaten bei der zuständigen Sozialversicherung nachgefragt werden können. Außerdem sollte doch jeder selbst wissen, ob und wie lange er sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.
Auch die Information beziehungsweise Aufklärung bezüglich Nachversicherung Ausgeschiedener aus der Sozialversicherung kann der Betroffene jetzt schon nachfragen.
Und wie schon gesagt: Dem Versicherten ist es schon zumutbar, sich selbst zu informieren. – Danke. (Beifall der Abg. Schenk.)
23.49
Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor.
Ich schließe die Debatte und weise den Antrag 2188/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2208/A)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. – Bitte.
23.50
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der FPÖ geht es darum, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und dazu gehört insbesondere die Wasserversorgung.
Wir wissen, dass diese in den letzten Monaten ein Thema geworden ist, weil die Europäische Kommission ein Reformpaket zum öffentlichen Auftragswesen herausgebracht hat, in dem auch die Dienstleistungskonzessionen miteinbezogen waren, das heißt also, auch die Wasserversorgung und die Vergabe von Wasser. Daher haben wir hier einen ganz konkreten Antrag zur Debatte gestellt, damit die Wasserversorgung in der Verfassung gesichert wird. Es wird ein § 17a vorgeschlagen, der vorsieht, dass die Wasserversorgung ausschließlich dem Bund, den Ländern und Gemeinden und Gemeindeverbänden zusteht und eben kein Ausverkauf stattfinden kann. (Beifall bei der FPÖ.)
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