Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 261

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Die Länder haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Auch im Bundesrat ist im EU-Ausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Ich gehe daher davon aus, dass es einen breiten Konsens gibt.

Dass dieses Thema durchaus aktuell ist, zeigt sich daran, dass ja zum Beispiel auch die Gemeinde Wien einen Teil der Quellen, die sie hat, bereits langfristig verpachtet hat. Da wird ein Geschäft mit dem Wiener Wasser gemacht, obwohl die Gemeinde gleichzeitig plakatiert, dass sie das Wasser und die Grundversorgung sichert.

Um es gar nicht erst zu ermöglichen, hier Begehrlichkeiten groß werden zu lassen, wä­re es tatsächlich wichtig, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ich muss hier festhal­ten, dass es bereits bisher klare Grundsätze gab, was die Vergabe betrifft. In Wirklich­keit wäre es nicht notwendig gewesen, dass die Europäische Kommission Richtlinien einsetzt, weil es ja bereits bisher ganz klare Grundsätze gab. Daher ist es doch irgend­wo verdächtig, wenn jetzt plötzlich die Wasserversorgung miteinbezogen wird.

Um hier eine klare politische Position zu beziehen, ist eben der entsprechende Antrag wichtig. Ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass es einen breiten Konsens gibt, und freue mich jetzt schon auf die entsprechenden Wortmeldungen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.53.06

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu dem An­trag ist zu sagen, dass es grundsätzlich eine Berechtigung gibt, derartige Grundversor­gungsleistungen in der Verfassung zu verankern.

Ob der Antrag selbst so in dieser Form schon das Gelbe vom Ei ist, da bin ich nicht sicher, aber grundsätzlich geht er in die richtige Richtung. Daher glaube ich, dass wir in diese Richtung weiterarbeiten können, und von unserer Fraktion ist eine Unterstützung in diese Richtung sicherlich möglich. (Beifall bei der SPÖ.)

23.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


23.53.45

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es schon erwähnt: Trinkwasser ist eine Lebensgrundlage der Menschen, es geht um die öffentliche Daseinsvorsorge. Man muss natürlich vor der Panikmache sozusagen warnen und sagen, dass es hier um die Mindeststandards geht. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was heißt da „Panikma­che“?) Wir werden uns das sicher im Ausschuss näher anschauen und über den An­trag diskutieren.

Die Grundposition aller Fraktionen ist natürlich klar: Wasser zählt zu den Gütern der Daseinsvorsorge und deshalb muss es sichergestellt werden.

Bei der EU-Richtlinie geht es um die transparenten Ausschreibungskriterien. In diesem Sinn, meine geschätzten Damen und Herren, werden wir sicher eine spannende Dis­kussion im Ausschuss erleben, da wir ja auch in Österreich sehr wohl eine vermischte Situation haben.

Der Grundtendenz des Antrages kann man einiges abgewinnen, darüber muss man natürlich im Ausschuss dann noch näher diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


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