Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 210

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2170 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.21.17 21. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2247 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (2270 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.21.42

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenfalls aufgrund der neuen Verwaltungsgerichts­barkeit ist es notwendig, die sogenannte alte PVAK neu aufzusetzen. Sie konnte aufgrund der Tätigkeiten, die sie macht, leider nicht im Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehen. Man hat das kurz überlegt, aber wegen der hier ganz unterschiedlichen Aufgabenstellungen – auf der einen Seite bescheidmäßige Aufgaben, auf der anderen Seite gutachterische Aufgaben – ist es notwendig, sie neu aufzusetzen.

Sie wird also in Zukunft Personalvertretungsaufsichtsbehörde heißen, wird von fünf auf drei Mitglieder verkleinert und bekommt eine Berichtspflicht an das Hohe Haus. Auf der anderen Seite wollen wir aber, dass die Mitglieder dieser neuen Kommission weisungs­frei sind. Das ist auch der Grund, warum wir hier eine Verfassungsbestim­mung brauchen.

 


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