Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 129

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schutzstellung, beziehungsweise wenn der Denkmalschutz aufgehoben wird, letztlich bislang die Ministerin zuständig war.

Das war auch gut so, weil es gerade in diesem Bereich jede Menge Ermessensspiel­raum gibt sowie Interpretationsräume, die letztendlich klassische politische Entschei­dungsfelder sind. Und jetzt transferieren wir eigentlich diese Entscheidungen von der Politik auf eine Verwaltungsebene, nämlich zum Bundesverwaltungsgericht.

Das mag vielleicht einige Politikverdrossene freuen, aber die Verschiebung von Politik in Verwaltung ist demokratiepolitisch keine Verbesserung, sondern eine Verschlechte­rung. Wenn beispielsweise über die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung entschieden wird, dann ist das eine Abwägungssache. Und nachdem solche Entscheidungen gefal­len sind, können sie, wenn sie von der Politik getroffen wurden, gegenüber dem Parla­ment und der Öffentlichkeit verantwortet werden, während die Verwaltung nicht verant­wortlich ist. Ich glaube, das ist eine Verschlechterung.

Dann haben wir im Bundesverwaltungsgericht jetzt keine Senatsentscheidung, sondern EinzelrichterInnen, die dafür abgestellt werden. Ob deren Kompetenz jetzt in den Be­reichen, die sie betreuen, tatsächlich so gegeben ist wie im Ministerium, ist eine Frage, die ich tatsächlich im Kulturausschuss schon aufgeworfen habe, die aber noch nicht geklärt ist. Ob die Fachleute aus dem Ministerium in die Verwaltungsgerichte so ein­fach und ohne große Kosten übersiedeln können, wage ich noch zu bezweifeln.

Also: Bei aller Sympathie für eine Verwaltungsreform, aber im Denkmalschutz bringt das keine Verbesserung. Das sollten wir uns zumindest eingestehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


15.06.41

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch wir werden diesen zwei Vorlagen zustimmen. Das war ja schon eine Huldigung von der ÖVP. Wir haben gehört: Diese Verwaltungsre­form, das ist alles ein Wahnsinn, es funktioniert alles super! – Da stimmen wir zu, gra­tuliere. Ich muss echt sagen, es geht in die richtige Richtung.

Wenn es überall so wäre, dann würden wir uns sehr viel Geld ersparen – Sozialversi­cherungen et cetera. Ich glaube, das wäre der nächste Schritt. Vielleicht schaffen wir es, dass es auch so weitergeht. (Abg. Mag. Schönegger: Kommst du jetzt zu uns?) – Bitte? Ihr müsst zustimmen! Das müssen wir einfach machen. Ich sehe schon, du warst so Feuer und Flamme bei deiner Rede, als du gesagt hast, was da alles einge­spart wird, wie viel Geld wir uns da jetzt einsparen, dass ich sage: Okay, das geht in die richtige Richtung.

Aber, Frau Ministerin – das haben wir auch schon im Ausschuss besprochen –, Kultur­sponsoring sollte auch absetzbar sein. Natürlich, die öffentliche Hand sponsert Kultur, das ist wichtig, aber wir sollten auch Private dazu bringen, dafür Geld einzusetzen, und zwar so, dass sie das abschreiben können.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend Forcierung der steuerli­chen Absetzbarkeit von Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen

 


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