Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 147

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Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 2310 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 2311 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Völkerkundemuseum als ei­genständiges Bundesmuseum.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Abgelehnt.

16.08.277. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1797/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steigerung des nationalen Musikanteils im Radio (2312 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


16.08.50

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Thema dieses Antrages – die Steigerung des nationalen Musikanteils im Radio – verfolgt uns ja schon längere Zeit. Es hat diesbezüglich vom ORF schon gewisse Anstrengungen gegeben, ich erinnere nur an das Stichwort „Selbstverpflichtung“. Diese Selbstverpflichtung funktioniert jedoch in der Realität nicht. Die Antragsteller verweisen auf das französische Modell, das ja für viele Staaten in Eu­ropa richtungsweisend ist.

Auch in Frankreich hat man mit der Selbstverpflichtung keine guten Erfahrungen ge­macht. Es wurden also die Radiostationen dazu verpflichtet – ich denke, den Antrag­stellern schwebt ja etwas Ähnliches vor –, dass mindestens 60 Prozent der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler und 40 Prozent mit Produktionen französischer Interpreten auszufüllen sind. Die 40 Prozent werden wiederum geteilt: Eine Hälfte soll Musikern zur Verfügung stehen, deren Platten noch nicht in der „Goldenen Liga“ spie­len, damit diese gefördert werden.

Diese Regelung enthält noch einen Punkt, der erwähnenswert ist, und zwar, dass sie nach Radioformaten gestaffelt ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass Formate für ältere Zielgruppen einen französischsprachigen Musikanteil von 60 Prozent aufweisen müs­sen, während Jugendformate nur einen Anteil von 35 Prozent zu erfüllen haben.

 


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