Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 172

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Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen.

17.40.1211. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2194 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsge­setz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Gü­terbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Si­cherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicherheitsmaß­nahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bun­desgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrtsge­setz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktge­setz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekom­munikationsendeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden (2352 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun den 11. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.40.32

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Da­men und Herren! Wir haben es jetzt mit einer Art Sammelnovelle zu tun, die insgesamt die Verwaltungsgerichtsbarkeit in verschiedenen Gesetzesmaterien reformiert. Die Re­gierung sieht das als großen Akt der Verwaltungsreform an, wir sehen das als ersten Schritt der Verwaltungsreform an, der – ich sage das absichtlich – bedauerlicherweise nur teilweise gelungen ist.

Wir bedauern vor allem, dass im Zuge dieser Verwaltungsreform der Rechtsschutz und auch der Rechtsstandpunkt von Betroffenen verringert wurde, teilweise beträchtlich verringert wurde. Der Rechtsschutz ist durchlöchert worden. Es gibt zum Beispiel keine aufschiebende Wirkung mehr von Beschwerden. Selbst wenn das Höchstgericht die Grundrechtswidrigkeit eines Bescheides festgestellt hat, kann weitergebaut werden, aber nicht nur als Art Baustellensicherung – da hätte ich ja nichts dagegen; wenn ein Baustopp erfordert, dass man die Baustelle sichert, muss man natürlich bauliche Maß­nahmen vornehmen –, sondern es kann trotz eines Erkenntnisses eines obersten Ge­richts bei Aufhebung des Bescheids ohne Bescheid bis zu einem Jahr weitergebaut werden, und das bei Projekten, die besonders viele Betroffene tangieren, so etwa bei Projekten der Bahnausbauten und auch bei Projekten der Straßenausbauten. Diese einjährige Frist für den Fortbetrieb der Baustelle scheint uns viel zu hoch zu sein und ist auch international rechtswidrig, ist ein Bruch der Aarhus-Konvention und auch der EU-Richtlinien.

Frau Ministerin, wieso wir uns diese internationalen Rechtsbrüche leisten, das müssen Sie mir jetzt einmal erklären, und Sie sollen mir auch erklären, wieso wir Anrainerrech­te auf diese Art und Weise schmälern, sie teilweise sogar mit Füßen treten! Da sind Sie uns Rede und Antwort schuldig, Frau Ministerin! Warum Bruch der Aarhus-Konvention, warum Bruch der EU-Regelungen, warum Verschlechterung der Rechtssituation für die Betroffenen, warum den Rechtsstaat Österreich aushöhlen mittels Ihrer sogenannten Verwaltungsreform? (Beifall bei den Grünen.)

 


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