Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 34

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Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Im Jahr 2010 gab es eine Dienstrechtsnovelle, welche die Anrechnung von Vordienstzei­ten von Bediensteten im öffentlichen Dienst betraf. Grundlage war damals ein EuGH-Urteil, das die damals geltenden gesetzlichen Regelungen in dieser Frage als unzu­reichend und nicht EU-konform festgestellt hat.

Nun ist es so, dass die jetzige – damals mit dieser Dienstrechtsregelung eingeleitete – Novellierung aber noch immer äußerst unzufriedenstellend ist, weil sie auf die rückwir­kende Verlängerung des ersten Vorrückungsstichtages abzielt und daher für die Be­diensteten keinen finanziellen Mehrwert erzielt. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat erst im Dezember 2012 (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – ich schließe – festgestellt, dass es eine unzulässige gesetzliche Regelung ist.

Daher meine Frage an Sie: Wann werden Sie eine dienstrechtliche Besserstellung für die Bediensteten in dieser Frage entsprechend dem EuGH-Urteil herstellen, sodass diese auch einen tatsächlichen Mehrwert für die Bediensteten erzielt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Die Besserstellung ist so erfolgt, Herr Kollege, dass wir sichergestellt haben, dass nie­mand etwas verlieren wird, und wir haben eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen, die meiner Ansicht nach absolut ausreichend ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pendl.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bun­desministerin! Ich bin fast versucht zu schmunzeln, weil einige anscheinend noch im­mer nicht mitbekommen haben, dass Österreich ein föderalistischer Staat ist und selbst bei Spartengeschichten, die den Bund betreffen, immer über ein Dienstrecht reden, aber bei jeder Spartendiskussion ein eigenes Dienstrecht fordern. – Das ist eine ganz interessante Geschichte.

Trotzdem glaube ich, dass Sie und Ihr Team hervorragende Arbeit geleistet haben, vor allem würde mich aber interessieren, wie sich in jenen Bereichen, wo wir den Aufnah­mestopp haben, die Mobilität und die Flexibilität ausgewirkt haben, denn das ist, glau­be ich, eine wichtige Frage der Gegenwart und vor allem auch der Zukunft.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bedanke mich sehr für diese Frage, denn schon bevor die Bundesregierung sich für den Aufnahmestopp ausgesprochen hat, haben wir mit Mobilitätsprojekten begonnen.

Ich darf die Landesverteidigung hernehmen: Mit dem Personal Provider ist es schon seit 2008 gelungen, einige 100 Beamte/Beamtinnen, Bedienstete auch in andere Berei­che zu transferieren, und genau dieses Projekt wird jetzt weiter verfolgt.

Ich darf Ihnen sagen, es sind über 900 Bedienstete, die wir in Bewegung setzen konn­ten, denn wenn wir eine Planstellenbesetzungsverordnung haben, die sagt: Bitte schau zuerst nach in einem Ressort, bevor du neu aufnimmst! – was ich ja jetzt nicht darf, weil wir einen Aufnahmestopp haben –, so sind wir hier schon im Training und sehr gut vorbereitet darauf, dass wir mit der Karrieredatenbank, mit der Jobbörse, aber auch mit diesen Mobilitätsprojekten viele öffentlich Bedienstete rotieren lassen können, damit wir auch Engpässe abfedern können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Minister! Am Ar­beitsmarkt haben es ältere Menschen derzeit besonders schwer. Nun gibt es eine gro-


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