Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 42

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Ich halte es nach wie vor für ein blendendes Instrument. Über eine Million Männer und Frauen haben sich das angeschaut, Frauen und Männer, wenn Sie so wollen, zwei Drittel, ein Drittel, um einfach zu schauen, was bin ich mit welcher Ausbildung in wel­cher Branche wert. Und daher finde ich es mehr als gerechtfertigt, diesen Gehaltsrech­ner zu haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitz­müller.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister, wir wissen, dass die Zahl der Alleinerzieher und damit auch die Armutsgefährdung dieser Gruppe immer mehr steigt. Jetzt meine Frage dazu: Was unternehmen Sie speziell im öffent­lichen Dienst, um AlleinerzieherInnen zu bevorzugen, und vor allem, wie weit spielt bei Ihnen – ich sage jetzt einmal hoffentlich – die Anzahl der Kinder bei AlleinerzieherInnen gegenüber Bewerbern ohne Kinder eine Rolle bei der Einstellung im öffentlichen Dienst?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst kommt es darauf an, ob das Profil, das je­mand mitbringt, passt. Wir laden im Übrigen alle, die sich bewerben, wenn das Profil passt, zu einem Erstgespräch ein. In der Privatwirtschaft, nur um einen kleinen Side­step zu machen, haben wir ja auch zwei Projekte laufen mit anonymisierten Bewer­bungsverfahren, weil genau eben diese Angabe in einem Lebenslauf eine Frau be­nachteiligen kann. Das tun wir im öffentlichen Dienst nicht. Und im Übrigen versuchen wir, niemanden zu bevorzugen, sondern alle gleich und gut zu behandeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 8. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Durchschlag. – Bitte.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ein weiteres Thema in der Frauenpolitik, das uns schon sehr lange begleitet, ist das Thema der gläsernen Decke. Auch wenn man vielleicht sagen kann, okay, sie ist bes­ser durchsichtig geworden, ist es trotzdem offensichtlich sehr schwer, diese Decke zu durchstoßen.

Die Bundesregierung hat vor einiger Zeit den verpflichtenden Frauenanteil in Aufsichts­räten der staatsnahen Unternehmen eingeführt. Dass das gut funktioniert und auch mit Unterstützung der Länder gut funktionieren kann, zeigt Oberösterreich, dort ist diese Vorgabe bereits erfüllt. Es geht aber nicht nur um Aufsichtsratspositionen, sondern es geht ganz klar auch um operative Tätigkeiten.

Daher meine Frage an Sie:

211/M

„Wie entwickeln sich in Österreich die Frauenanteile in Spitzenfunktionen in der öffent­lichen Verwaltung und in der staatsnahen Wirtschaft?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Frage ist in der Tat sehr wichtig, und ich kann berichten, dass in der öffentlichen Verwaltung durch die Vorgaben der Ressorts, den Prozentanteil an Frauen in Füh­rungspositionen zu erhöhen, diese freiwillige Selbstverpflichtung gut greift. In den obersten Spitzenpositionen haben wir an die 24 Prozent Frauenanteil, und in jedem an­deren Bereich – Akademikerinnen, Maturantinnen, andere Fachdienste – haben wir Steigerungen in den letzten sechs Jahren zu verzeichnen.

 


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