Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 229

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in früheren Zeiten anders zusammengesetzter Regierungen immer sehr kritisch, wenn es nur eine zweiwöchige Begutachtungsfrist gegeben hat. – Da fährt man also einfach drüber.

Es ist für mich auch kein Gesamtkonzept, was die Berufsregistrierung anbelangt, erkennbar. Die PsychologInnen werden anders geführt: Die sind nicht bei der Arbeiterkammer, sondern die werden über die GÖG geführt. – Also das ist ein Gesetz, wo ich mich frage: Was soll das? (Beifall beim BZÖ.)

Die Antwort, die ich für das BZÖ geben kann, ist: Es geht darum, dass wir den Kam­merstaat wieder ausweiten, dass wir der Bundesarbeitskammer weitere Funktionen geben, dass wir die Zwangsmitgliedschaft ausbauen und dass wir letztendlich auch, was schon angeklungen ist, Versorgungsposten schaffen. Denn hier wird man mehr Personal brauchen – und es wird sicher neben der Frau Burgstaller auch noch andere Politikerinnen und Politiker von Rot und Schwarz geben, die versorgt werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann es nicht sein. Wir werden daher natürlich diesem – wie der Kollege vom Hilfswerk, Herr Abgeordneter Karas, gesagt hat – Bürokratiemonster nicht unsere Zustimmung geben.

Da Sie sich jetzt auf die Beiräte ausreden: Alles recht und schön, aber wenn man sich anschaut, wie die Beiräte wieder zusammengesetzt sind, so überwiegen dort die Gewerkschaftsangehörigen – sie stellen die Mehrheit –, und dann sind halt auch ein paar Berufsgruppenangehörige dabei.

Oder: Wenn Sie jetzt Entschließungsanträge einbringen, was die Kosten anbelangt, das ist ja überhaupt das Beste! Das ist also noch nicht klar, wie die Kosten geregelt sind, wenn Sie jetzt einen Entschließungsantrag einbringen müssen? Oder: dass die Berufsverbände auf einer eigenen Website dargestellt werden. – Das sind alles Dinge, wo man nur sagen kann: ein Husch-Pfusch-Gesetz. Aber letztendlich geht es um Machterhalt in einem Bereich, den Sie weiter ausbauen wollen, wo die Politik und auch der Proporz fröhliche Urständ’ feiern.

Daher möchten wir, dass über dieses Gesetz, über dieses Berufsregister noch einmal seriös diskutiert wird. Ich habe von einigen Vorrednern gehört, es wäre gut, noch einmal im Ausschuss darüber zu beraten, das an den Ausschuss zurückzuverweisen, noch einmal von vorne zu beginnen und diejenigen, die es betrifft, auch mit einzubinden.

Daher hat das BZÖ auch zwei Rückverweisungsanträge gestellt, die aufliegen, und zwar einerseits einen Rückverweisungsantrag, was das Gesundheitsberuferegister-Gesetz anbelangt, und andererseits, was das Bundesgesetz, mit dem das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, die GuKG-Novelle 2013, und die MTD-Gesetz-Novelle 2013 anbelangt.

Ich bitte, diesen Anträgen die Zustimmung zu geben, damit es möglich ist, dass wir auch hier herinnen einen einstimmigen Beschluss, was die Berufsregisterführung anlangt, fassen können. Aber meine Hoffnung ist sehr gering, dass das heute noch geschehen wird. (Beifall beim BZÖ.)

20.23

20.23.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Zu Tagesordnungspunkt 10 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen vor.

 


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