Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 251

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21.33.22 25. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2400 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz geändert wird (2570 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2376 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird (2571 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


21.34.26

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zur Diskussion steht eine Novelle zum Lebensmittel­sicher­heitsgesetz, wozu grundsätzlich festzustellen ist, dass die KonsumentInnen ein Recht auf sichere Lebensmittel haben. Daher sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die die Durchsetzung aller Bestimmungen für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gewährleisten. Ich denke, dass nicht zuletzt der Pferdefleischskandal sowie die gerin­gen Strafen für Kennzeichnungsverstöße mitverantwortlich waren für die Entstehung dieser vorliegenden Novelle.

Was wird geändert? – Zum einen wird der maximale Strafrahmen von 20 000 € auf 50 000 € erhöht, im Wiederholungsfall von 40 000 € auf 100 000 €. Neu sind auch Mindeststrafen in der Höhe von 700 €, im Wiederholungsfall von 4 000 €. Erstmalig wird es auch möglich sein, Freiheitsstrafen im Ausmaß von bis zu sechs Monaten zu verhängen.

Zweifellos sind eine gute Lebensmittelkennzeichnung, eine engmaschige Kontrolle und strenge Sanktionen, wie sie durch die Novelle nunmehr vorgesehen sind, wichtig für den Konsumentenschutz, aber auch für die eigenen Marktchancen.

Der Lebensmittelsicherheitsbericht für das Jahr 2012 wurde dieser Tage vorgelegt. Er ist in seinem Ergebnis zweifellos auch ein Maß dafür, ob wir mit den Regelungen des Gesetzes richtig liegen.

Bei der Lebensmittelsicherheit handelt es sich um ein harmonisiertes europäisches Recht, wobei die Kontrollen national erfolgen; in Österreich in mittelbarer Bundes­ver­waltung in Verantwortung der Landeshauptleute, koordiniert durch den Bundesminister.

Im Jahre 2012 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden 43 872 Betriebs­kontrollen durchgeführt und 30 966 Proben untersucht. Von den Landesveterinär­behör­den wurden 22 100 Fleischbetriebe beziehungsweise 3 117 Milchbetriebe kontrolliert. Das Ergebnis dazu schaut dermaßen aus, dass 85 Prozent der Proben einwandfrei sind, dass etwa 0,5 Prozent der Proben gesundheitsschädlich und 3,4 Prozent für den bestimmungsgemäßen Verbrauch ungeeignet sind. Die häufigsten Beanstandungen beziehen sich auf Kennzeichnungsmängel, 8,7 Prozent oder 2 707 Fälle.

 


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