Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 245

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns muss bewusst sein, dass noch so viele Gesetze Einzelfälle nicht verhindern können. Das wurde von meinen Vorrednern heute schon gesagt. Trotzdem müssen wir aber die gesetzlichen Grundlagen überarbeiten, und zwar mit Vorsicht und Augenmaß, und auch abwägen, wie weit die geplanten Schutzmaßnahmen auch tatsächlich zu mehr Sicherheit führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Bedenken, die wir aufseiten unserer Fraktion gehabt haben, in einen Entschließungsantrag einfließen lassen. Dabei ist es vor allem um die Praxistauglichkeit der Gesetzesnovelle gegangen.

Ich möchte jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Kößl, Lueger, Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Sicherheitspolizeigesetzes

eingebracht bei der Debatte zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2434 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspoli­zeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungs­übertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013) und über den Antrag 2176/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheits­polizei geändert wird (2549 d.B.)

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, so rasch wie möglich, spätestens im Laufe des Jahres 2016, eine Evaluierung der Maßnahmen im Sicherheitspolizeigesetz zum Schutz unmündiger Minderjähriger durchzuführen.“

*****

Ich ersuche auch hier um Abstimmung und Zustimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber noch einen Punkt erwähnen, der im Ausschuss vorgekommen ist, weil er, so glaube ich, sehr wichtig ist, und zwar betrifft es den § 44, der jetzt verändert wird. Da geht es – Kollege Herbert hat es schon mitgeteilt – um die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht, die endlich einmal im Rahmen der SPG-Novelle evaluiert worden ist. Es soll der Bund für die entstandenen Schäden haften.

Ich muss dazusagen: Herr Kollege Herbert, ich hätte mir von dir gewünscht oder zu­mindest gehofft, dass du dich bei der Kollegin Lueger bedankst, denn sie hat dich im Ausschuss, als du gegen deinen eigenen Antrag euphorisch eine Aussage getroffen hast, was für uns überraschend war, auf deine Ablehnung deines Antrages aufmerk­sam gemacht. Aufgrund dessen hast du dann kurz vor der Abstimmung eine getrennte Abstimmung verlangt. Ich hätte geglaubt, dass du so weit wärst, dich bei der Kollegin Lueger zu bedanken, die dich auf diesen Irrtum hingewiesen hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.18

 


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