Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 349

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1.31.09

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist mit Sicherheit nicht meine letzte Rede hier (Abg. Amon: Nicht?! Wer weiß!), aber als einer der letzten Redner mache ich es kurz: Wir begrüßen dieses Abkommen, natürlich auch den Studentenaustausch, insbesondere weil es auch eine Evaluierung gibt.

In diesem Sinne: Wir werden dem zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

1.31

01.31.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2304 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

01.32.0153. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2494 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 53. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2494 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

01.33.2054. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geän­dert wird (2495 d.B.)

 


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