Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 179

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Das ist nur ein kleines Beispiel dafür, wie erfolgreich der antifaschistische Kampf geführt wird. Das heißt: verhindern von Kundgebungen, verhindern von Meinungs­äußerungen, verhindern von politischer Betätigung, wo sie nicht passt, aber alle Freiheit für eigene Betätigung, auch für eigene gewalttätige oder die Gewalttätigkeit streifende Betätigung bei Gegendemonstrationen.

Das ist das, wie ich meine, wirkliche Problem und der wirkliche Skandal – und nicht der immer wieder erhobene Vorwurf, die Österreicher wären im Kern alle Antisemiten, Faschisten und Nazis und gehören permanent umerzogen und es wäre ein Skandal, dass irgendein Schüler diesbezüglich etwas sagt.

Wir haben uns daher entschlossen, einen Entschließungsantrag folgenden Inhaltes zu unterbreiten. Ich bringe ihn hiermit ein; er liegt auch schriftlich vor.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Gewährleistung der Ausübung von Grund- und Freiheitsrechten trotz linksextremer Gewaltexzesse

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, mehr Augenmerk darauf zu legen, dass es durch linksextreme Gewalttaten, selbst wenn diese nur angedroht sind, nicht zu einer Einschränkung der Ausübung von Grund- und Freiheitsrechten, speziell des Versammlungsrechts, des Veranstaltungsrechts und des Rechts auf freie Meinungs­äußerung, kommt.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Gewährleistung der Ausübung von Grund- und Freiheitsrechten trotz linksextremer Gewaltexzesse, ein­gebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, an die Bundesministerin für Inneres betreffend Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus in der 23. Sitzung des National­rates, XXIV. GP, am 20. Mai 2009.

Das gewalttätige Vorgehen gegen Andersdenkende hat bei den Linksextremen lange Tradition, obwohl diese eigentlich Gegner von Traditionen und Werten sind. Seien es Veranstaltungen wie zum Beispiel die Angelobung einer Regierung im Jahr 2000, Veranstaltungen der Freiheitlichen Partei Österreichs oder Veranstaltungen von Stu-dentenverbindungen, wie zum Beispiel zum Gedenken des 1000jährigen Namenstages „Ostarrichi“ oder zum Gedenken an die Revolution 1848, sie alle waren und sind Ziel linksextremer Gewalt.

Schon am 13. Dezember 2000 schrieb Günter Ofner (ehem. VGÖ-Generalsekretär) in der Presse:

 


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