Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 478

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, ehest möglich dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die für jene Banken, die Kapital im Sinne des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Anspruch nehmen, eine Abgabe (,Familienabsicherung’) an den Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe von zumindest 4 Prozent des entliehenen Kapitals vorsieht.“

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Meine Damen und Herren, die Familien dürfen in Zeiten der Krise nicht die Verlierer sein, sondern wir müssen ihnen auch an diesem Beispiel zeigen, dass wir ihrer Arbeit Wertschätzung entgegenbringen, denn immerhin sind es 60 Milliarden € im Jahr, die unentgeltlich für Pflege und Betreuung von den Familien geleistet werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (111 d. B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 - BFG 2009) samt Anlagen (200 d. B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 27.05.2009

Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ist eines der zentralen gesellschafts­politi­schen Instrumente, das der „Verteilung der Lasten“ dient, die einkommens­schwächere Familien ohne diesen Ausgleich nicht tragen könnten. Der FLAF gilt daher auch als ein Grundpfeiler des sozialen Friedens in Österreich. Von der SPÖ/ÖVP Koalition wurde im Regierungsprogramm 2008 die Evaluierung und Neuordnung der Finanzstrukturen des FLAF als Vorhaben festgeschrieben. Die Ergebnisse der Evaluierung stehen noch aus und zur Neuordnung der Finnanzierungsstrukturen gibt es von Seiten der SPÖ/ÖVP Koalition bis dato keine Vorschläge.

Eine Neuordnung der Finanzierungsstruktur darf unter dem Eindruck der herrschenden Finanz- und Bankenkrise keine Tabus kennen und muss auch ungewöhnliche Maßnahmen in Betracht ziehen. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetztes haben österreichische Banken die Hilfe der österreichischen Steuerzahler in Form von so genanntem Partizipationskapital in Anspruch genommen. Die Volksbanken rund eine Milliarde Euro, die Raiffeisen-Zentralbank bis dato 1,75 Milliarden Euro, die Kärntner Hypo‚ Alpe Adria 900 Millionen Euro, die BAWAG 500 Millionen Euro, die Erste Bank voraussichtlich bis zu 2,7 Milliarden Euro.

Das Bankenrettungspaket kostet den österreichischen Steuerzahlern alleine jährlich 235 Millionen Euro an Zinsen, da die Republik Österreich zur Bedienung dieses Pakets ihrerseits wieder Geld am internationalen Finanzmarkt leihen muss. Geld das zur


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