Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 114

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschus­ses, seinen Bericht 192 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ich weise den Antrag 178/A(E) dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Techno­logie zu.

14.27.3613. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (207 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpa­pieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz auf­gehoben wird (213 d.B.)


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter DDr. Königshofer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.


14.28.18

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich würde auch gerne sagen: Verehrte Vertreter auf der Regierungsbank! (Staatssekretär Dr. Lopatka nimmt soeben auf der Regierungsbank Platz.) – Der Herr Staatssekretär kommt. Ich begrüße Sie! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, im Zuge dieses Paketes wird auch das Bankwesengesetz, das im Herbst 2008 zügigst geändert wurde, wiederum abgeändert, und zwar betrifft das die Passage über die unbeschränkte Ein­lagensicherung privater Spareinlagen.

Das, meine Damen und Herren, wird etwas vorschnell gemacht. Die EU hätte es auch geduldet, dass wir noch ein weiteres Jahr diese unbeschränkte Haftung für Spareinla­gen beibehalten. Die Regierung möchte aber die Haftung per 1. Jänner 2010 auf 100 000 € absenken.

Wir sind der Meinung, dass wir die unbeschränkte Haftung gerade im Jahr 2010, wo aufgrund der Wirtschaftskrise und Bankenkrise noch einiges zu erwarten ist, beibehal­ten und das erst mit dem 1. Jänner 2011 tun sollten. Aus diesem Grunde wird mein Kollege Haider nach mir einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber grundsätzlich noch zu diesem Bankenpa­ket, das im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschnürt worden ist, et­was sagen.

Herr Staatssekretär – das möchte ich auch dem Herrn Bundesminister und Vizekanzler sagen –, legen Sie die Verträge des Staates mit den Banken offen! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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