Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 319

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ke, diese Feuerwehren haben sich nicht nur unseren Dank verdient, sondern sie haben sich auch sinnvolle Maßnahmen verdient, damit die Leistungsfähigkeit auch in Zukunft erhalten wird und sichergestellt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen leider feststellen, dass die Ta­gesausrückbereitschaft bei den Feuerwehren derzeit nicht mehr so funktioniert, wie sie funktionieren sollte. Gerade in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr gibt es massive Schwie­rigkeiten, mit der entsprechenden Mannstärke auszurücken. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Landesfeuerwehrgesetze auch die Pflicht der Mitglieder zur Hilfestel­lung regeln. Wenn jetzt ein Dienstnehmer seiner Pflicht nachkommen will, muss er dies auf Urlaubs- oder Zeitausgleichsbasis durchführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist keine zufriedenstellende Lösung. Ich bitte Sie deshalb, mit der von uns geforderten Regelung zum einen die Einsatzbereitsatz der Feuerwehren zu stärken, aber zum anderen auch ein positives Signal an unsere freiwilligen Helfer bei der Feuerwehr auszusenden.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag entsprechend zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Herbert und weiterer Abgeordneter betreffend Dienstfrei­stellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feu­erwehr sind

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16 über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertre­tungsgesetz geändert werden in der 29. Nationalratssitzung am 08. Juli 2009

Aufgrund der derzeitigen dramatischen Wettersituation kam und kommt es zu vermehr­ten und lang anhaltenden Einsätzen der Freiwillige Feuerwehren (FF). In tausenden Mannstunden wurde von den Mitgliedern dieser FF, oft auch unter Lebensgefahr, den Opfern dieser Katastrophen geholfen und schlimmeres verhindert.

Derzeit ist es für viele FF ein großes Problem die sogenannte Tagesausrückbereit­schaft in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Viele Mitglieder der FF müs­sen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrer jeweiligen Ortsgemeinde aus­pendeln und stehen damit für Einsätze in der oben angeführten Zeit nicht zur Verfü­gung.

Weiters ist in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen die Pflicht für Mitglieder der FF zur Hilfeleistung bei Brand- und sonstigen Einsatzfällen geregelt. Will ein Mitglied der FF dieser Pflicht nachkommen, so hat es Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.

Dafür, dass sich diese Menschen für die Allgemeinheit in ehrenamtlicher Art und Weise einsetzen, muss es eine spezielle Regelung geben, bei der nicht Urlaub und Zeitaus­gleich zu Lasten des Bediensteten verbraucht werden müssen. Diese Regelung würde auch die Einsatzbereitschaft der FF stärken.

 


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