Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 99

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Auf eine mündliche Berichterstattung zu den Punkten 7 bis 9 wurde verzichtet.

Zum Vorbringen einer Berichtigung zu Punkt 6 erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordnetem Auer, das Wort. – Bitte.

 


13.12.45

Berichterstatter Jakob Auer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her­ren! In Ergänzung als Berichterstattung zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2009, 293 d. B.: Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2009 hat im Ausschuss umfangreiche Ab­änderungen erfahren. Da die im Abänderungsantrag angehängten Erläuterungen für die Rechtsinterpretation von Bedeutung sind, möchte ich diese als Berichterstatter er­gänzen.

Der Text wird bereits im Plenum verteilt, es erübrigt sich daher eine Verlesung. Der Text findet sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammen mit der Begründung auch im Internet unter dem Punkt „Geschichte“ beim Ausschussbericht als Informa­tion. – Herzlichen Dank.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Berichterstatter hat schon mitgeteilt, dass gemäß § 53 Abs. 4 GOG die soeben dargestellte Berichtigung aufgrund ihres Umfan­ges an die Abgeordneten hier im Saal verteilt wurde. Sie steht somit mit zur Debatte. Ich danke für die Ausführungen.

Die Information zum Bericht hat folgenden Wortlaut:

Information zum Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft vom 1. Juli 2007 in 293 d. B. (XXIV. GP)

über den Antrag 687/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsge­setz 2007, das MarktordnungsÜberleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgsgutgesetz 2002 geän­dert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009)

Im erzählenden Teil des oben zitierten Berichts (Dokument „Berichterstattung“) wurde ausgeführt, dass im Zuge der Debatte die Abgeordneten Fritz Grillitsch und Mag. Kurt Gaßner einen Abänderungsantrag eingebracht haben, der mit Stimmenmehrheit ange­nommen wurde. Die Begründung dieses Antrages wurde im Bericht wiedergegeben, die im Abänderungsantrag angehängten Erläuterungen hierzu wurden aber nicht bei­gedruckt.

Da die Erläuterungen für die Rechtsinterpretation von Bedeutung sind, werden auch diese nachfolgend informativ angeführt. Zum besseren Verständnis werden sowohl die Begründung aus dem ursprünglichen Ausschussbericht als auch die Erläuterungen im vollen Umfang wiedergegeben:

„Begründung

zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2009

Begründung

zu Artikel 1 und 2 (Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007 sowie des Marktord­nungs-Überleitungsgesetzes)

 


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