Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 68

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Wir wollen keine Ganztagsschule mit pädagogischer Einrichtung am Nachmittag, son­dern wir wollen Betreuung auf freiwilliger Basis, denn es ist Realität, dass sehr viele Familien und auch alleinerziehende Frauen diese Möglichkeit brauchen. Auf jeden Fall muss auch die Möglichkeit bestehen, dass etwas anderes angeboten wird, nämlich die Erholung, von der Sie sprechen, in der Familie.

Ich meine, dass die Frau Bundesministerin in letzter Zeit zu einer Überschriften- und Schlagwortministerin geworden ist. Wenn ich alleine die 636 000 € hernehme, die die Inseratenkampagnen zu Schulschluss und Schulanfang immer wert sind – allein 310 000 € für die Zeitschrift „Österreich“! –, dann meine ich, das müsste beendet werden.

Ich glaube, dass es auch notwendig ist – und das ist gestern auch ganz klar heraus­gekommen –, dass die Kleinstschulen in den ländlichen Regionen erhalten bleiben.

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Schulverbund von mehr als zwei Schulen zuzuleiten.“

*****

Das war die einheitliche Meinung sämtlicher politischer Fraktionen aus den Ländern. Es geht darum, die Kleinstregionen tatsächlich zu erhalten – Beispiel Südtirol –, unter dem Stichwort: kleine Füße, kleine Beine, kleine Wege. (Beifall bei der FPÖ.)

12.06


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aber ich bitte darum, wenn man noch beabsichtigt, einen Antrag einzubringen, auch die Rede­zeit zu beachten, sodass das noch innerhalb der vorgesehenen Zeit Platz hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Danke, Herr Präsident!) Wir liegen sehr knapp in der Zeit – Fairness für alle.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Sicherung von Klein- und Kleinstschulen

eingebracht in der 40. Sitzung des Nationalrates am 21. Oktober 2009, XXIV. GP, im Zuge der Debatte zu Top 1 Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungs­vorlage (292 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (345 d.B.).

Im ländlichen Raum leiden aufgrund der demographischen Entwicklung kleine Schulen oft an drastischem Rückgang der Schülerzahlen. Es wäre sinnvoll, künftig mehrere kleine Schulen von einer einzigen Direktion/Verwaltung leiten zu lassen. Das bringt den Vorteil, dass für die einzelne Kleinstschule kein eigener Direktor benötigt wird und so durch diese Maßnahme der Verwaltungapparat effizienter und sparsamer gestaltet


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