Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 299

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Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 23. Punkt der Tagesordnung auf.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.27.25

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne fordern die Einrichtung einer unabhängigen Arbeitslosenanwaltschaft zur Beratung und zur Vertretung von erwerbsarbeitslosen Menschen.

Meine Damen und Herren, die Arbeit zu verlieren ist für die meisten Männer und Frauen ein ziemlich großer Schock. Man weiß nicht, wie es in dieser Situation weiter­geht, ob man den Lebensstandard halten kann. Für Menschen über 50 Jahren ist es alles andere als sicher, ob sie überhaupt wieder einen Job finden werden. Es ist eine schwierige Situation für die Familien. Man weiß nicht, was mit jenen ist, für die man auch Verantwortung übernommen hat.

Es gibt viele Fragen, Ängste und Sorgen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, und mit diesem ganzen Rucksack an Fragen gehen die Betroffenen dann einmal zum AMS. Beim AMS bekommen sie einen Zettel, auf dem steht, welche Leistungen sie erwarten können, und sie bekommen ein Beratungsgespräch, ein Sachbearbeitergespräch, das im Schnitt 12 Minuten dauert – 12 Minuten für einmal Lebenskrisebearbeitung und den Weg aus der Krise!

Meine Damen und Herren, wir Grüne sind der Meinung, das ist einfach nicht genug. Wir Grüne wollen, dass erwerbsarbeitslose Menschen eine unabhängige und kom­petente Stelle aufsuchen können (Abg. Großruck: Die gibt es eh!), die sie ihren Interessen entsprechend berät. Das ist der Kern unserer Forderung: Es geht um die Wahrung der Interessen der erwerbsarbeitslosen Menschen, meine Damen und Herren. (Abg. Großruck: Das Arbeitsmarktservice ist sensationell!)

Das AMS berät nicht im eigentlichen Sinne – wie auch?! –, denn das AMS hat letzten Endes doch immer das Ziel, möglichst schnell zu vermitteln und die Leute aus den Statistiken herauszubekommen. (Abg. Großruck: Man darf nicht verallgemeinern!) Ich habe im Ausschuss gehört: Dann gibt es noch immer die AK! (Abg. Großruck: Die sind gut drauf, das AMS!) Ja, natürlich, es gibt die AK, aber die sagt doch selbst, sie hat zum einen überhaupt nicht die Kapazitäten, um sich aller Erwerbsarbeitslosen in Österreich anzunehmen. Sie haben dort nicht die Kapazitäten, um zu beraten und bei eventuellen Verfahren auch zu begleiten.

Selbst wenn das in dem einen oder anderen Fall dann doch möglich ist, muss man sich immer wieder die Frage stellen: In wessen Interesse finden diese Beratung und Begleitung dann statt? Welchen Hut hat die AK da gerade auf? Geht es da um die engagierte Interessenvertretung des Erwerbsarbeitslosen, oder geht es dann doch um die Rolle des AMS-Vorstands, den die AK ja auch innehat? – Diese Frage bleibt offen, und sie bleibt vor allem offen für die erwerbsarbeitslosen Menschen.

Meine Damen und Herren, wir wollen das nicht. Wir wollen, dass sich die Erwerbs­arbeitslosen auf die Beratung und Begleitung durch eine unabhängige Arbeitslosen­anwaltschaft verlassen können.

Wir brauchen so eine Arbeitslosenanwaltschaft, damit erwerbsarbeitslose Menschen wissen, dass sie mit ihrem Job nicht auch ihre Rechte, ihren Selbstwert und letzten Endes auch den Respekt unserer solidarischen Gesellschaft verloren haben. Wir brauchen auch deshalb ganz dringend eine Arbeitslosenanwaltschaft, damit die Arbeitslosen nicht der subjektiven Ermessenswillkür von Sachbearbeitern ausgesetzt sind, sondern ihre Rechte und ihre Interessen auch in dieser schwierigen Phase ihres


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