Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 53

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gen, die Bundesminister haben diese nicht, und wenn man diese nicht vorhandene Re­dezeitbeschränkung überlang in Anspruch nimmt, dann tritt man die Rechte der Parla­mentarier mit Füßen. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und Grünen. – Abg. Hornek: Sie haben keine Ahnung von der Geschäftsordnung!)

12.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Kollege Graf! Gleich einmal zu dem Hin­weis, was die Geschäftsordnung aussagt: Das zur Beantwortung, zur Stellungnahme verpflichtete Regierungsmitglied hat eine Soll-Redezeit von 20 Minuten. (Ruf bei der ÖVP: Herr Graf, Sie sollten das wissen!)

Wenn das länger dauert, dauert es länger. Das haben wir immer wieder gehabt, es hat in der Vergangenheit schon sehr lange Beantwortungen gegeben. (Abg. Dr. Graf: Das geht auch nicht gegen die Frau Bundesminister!) Alle weiteren Mitglieder der Bundes­regierung sind bei einer Dringlichen Anfrage, bei einem Dringlichen Antrag berechtigt, 10 Minuten zu reden. (Abg. Hornek – in Richtung des Abg. Dr. Graf –: Steht in der Ge­schäftsordnung, Herr Präsident!) Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass diese 10 Minuten nicht überschritten worden sind. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei der SPÖ.)

Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig zu Wort gemel­det. (Ruf: Wollt ihr alle ins Fernsehen heute?)

 


13.00.41

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bitte um ein bisschen Ruhe und Aufmerksamkeit, ich würde gerne etwas sagen. – Dan­ke schön.

Diese Sondersitzung ist einberufen worden, um auf etwas hinzuweisen, was in dieser Republik sehr wichtig ist, nämlich dass es offensichtlich Wille der Regierungsparteien ist, in Österreich eine Zweiklassengesellschaft einzuführen: einerseits diejenigen, die unter Wahrheitspflicht – und sollten sie diese verletzen, mit strafrechtlichen Konse­quenzen – in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen müssen (Abg. Hornek: So wie der Herr Öllinger und der Herr Pilz!), und andererseits solche, die das nicht müssen, nämlich genau diese beiden Ministerinnen.

Frau Ministerin Fekter, Sie haben nach der Geschäftsordnung selbstverständlich das Recht, sich hier in der Fernsehzeit so lange zu Wort zu melden, wie Sie möchten (Rufe bei der ÖVP: 10 Minuten!) – allerdings darf die Redezeit 10 Minuten nicht überschrei­ten. Sie sollten sich allerdings vor Augen führen, dass die entscheidende Frage für die Bevölkerung ist: Warum reden Sie hier und nicht im Untersuchungsausschuss? (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Dort können Sie nämlich so lange reden, wie Sie wollen! (Abg. Strache: Wahrheits­pflicht!) Warum verweigern Sie eine Aussage unter Wahrheitspflicht im Untersuchungs­ausschuss und reden hier teilweise nicht einmal zur Sache, einfach um zu filibustern und die Zeit der Fernsehübertragung auszufüllen? (Abg. Amon: Weil das Sache des Ausschusses ist!) Die ist jetzt ohnehin vorbei. Aber diese Frage jetzt und gleich zu be­antworten, dazu sind Sie noch eingeladen: Sind Sie bereit, im Untersuchungsaus­schuss auch so lange und ausführlich zu reden – ja oder nein? Nehmen Sie sich noch 2 Minuten Zeit! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Das ist Sache des Ausschusses!)

13.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Mag. Stadler, bitte.

 


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