sondern die haben einzig und allein europäische Interessen zu vertreten, den Vertrag zu beachten, wenn sie einmal Kommissar sind. Vielleicht regen wir uns ohnehin zu früh auf. Die Kommission steht noch nicht, und die Frauen im Europäischen Parlament regen sich mit Recht auf. (Abg. Mag. Wurm: Richtig, ja!) Das Europäische Parlament muss nämlich die Kommission gutheißen, akzeptieren. Und wenn drei von 27 möglichen Kommissaren und Kommissarinnen Frauen sind, dann muss ich sagen, das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Ich hoffe, dass das Europäische Parlament diese Kiste aufmacht. Drei Frauen von 27 – Leute, das geht nicht!
Das Europäische Parlament soll diesen Vorschlag für eine Kommission, wenn er von Barroso so kommt, ablehnen. Und dann haben wir eine weitere Chance, über diese Dinge noch einmal zu diskutieren, und dann werden alte, neue Namen wieder auftauchen. Ich würde mich freuen, wenn auch in Österreich diese Kiste wieder geöffnet würde. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und BZÖ.)
16.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte sehr.
16.22
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Ich beginne mit dem Antrag, den wir stellen werden. Dieser lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Wiedergutmachung für Opfer der tschechischen Vertreibungsverbrechen und Beseitigung der Beneš-Dekrete
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, auf bilateraler österreichisch-tschechischer, europäischer und internationaler Ebene dafür Sorge zu tragen, dass in der Republik Tschechien ein menschenrechtskonformer rechtlicher Zustand hergestellt wird und die Beneš-Dekrete beseitigt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, dass die Opfer der tschechischen Vertreibungsverbrechen eine Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts durch die Republik Tschechien erhalten.“
*****
Meine Damen und Herren, der EU-Vertrag von Lissabon hat den schlechtesten Start gehabt, den man sich vorstellen kann. Er kam durch einen eklatanten Bruch der Menschenrechte zustande, und die Spitze der österreichischen Regierung hat diesen Bruch der Menschenrechte mit zu verantworten, meine Damen und Herren, weil Sie zugestimmt haben, dass Tschechien eine Ausnahme von der EU-Grundrechtscharta gewährt wurde. Den Tschechen wurde erlaubt, die Beneš-Dekrete beizubehalten, um so zu verhindern, dass weitere Klagen auf Entschädigung durch die Heimatvertriebenen eingebracht werden.
Unser Bundeskanzler, unser Außenminister haben, wie wir es von der österreichischen Regierung ja schon weithin gewohnt sind, in Brüssel geschwiegen, und zwar geschwiegen, als es darum ging, die Vertretung der eigenen Bevölkerung wahrzunehmen. Sie haben den Auftrag des Parlaments nicht berücksichtigt und sind wortbrüchig gewor-
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