Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 157

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sondern die haben einzig und allein europäische Interessen zu vertreten, den Vertrag zu beachten, wenn sie einmal Kommissar sind. Vielleicht regen wir uns ohnehin zu früh auf. Die Kommission steht noch nicht, und die Frauen im Europäischen Parlament re­gen sich mit Recht auf. (Abg. Mag. Wurm: Richtig, ja!) Das Europäische Parlament muss nämlich die Kommission gutheißen, akzeptieren. Und wenn drei von 27 mögli­chen Kommissaren und Kommissarinnen Frauen sind, dann muss ich sagen, das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Ich hoffe, dass das Europäische Parlament diese Kiste aufmacht. Drei Frauen von 27 – Leute, das geht nicht!

Das Europäische Parlament soll diesen Vorschlag für eine Kommission, wenn er von Barroso so kommt, ablehnen. Und dann haben wir eine weitere Chance, über diese Dinge noch einmal zu diskutieren, und dann werden alte, neue Namen wieder auftau­chen. Ich würde mich freuen, wenn auch in Österreich diese Kiste wieder geöffnet wür­de. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und BZÖ.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte sehr.

 


16.22.49

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Ich beginne mit dem Antrag, den wir stellen wer­den. Dieser lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Wieder­gutmachung für Opfer der tschechischen Vertreibungsverbrechen und Beseitigung der Beneš-Dekrete

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, auf bilateraler österreichisch-tschechischer, euro­päischer und internationaler Ebene dafür Sorge zu tragen, dass in der Republik Tsche­chien ein menschenrechtskonformer rechtlicher Zustand hergestellt wird und die Be­neš-Dekrete beseitigt werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, dass die Opfer der tschechischen Vertreibungsverbrechen eine Wiedergutma­chung des erlittenen Unrechts durch die Republik Tschechien erhalten.“

*****

Meine Damen und Herren, der EU-Vertrag von Lissabon hat den schlechtesten Start gehabt, den man sich vorstellen kann. Er kam durch einen eklatanten Bruch der Men­schenrechte zustande, und die Spitze der österreichischen Regierung hat diesen Bruch der Menschenrechte mit zu verantworten, meine Damen und Herren, weil Sie zuge­stimmt haben, dass Tschechien eine Ausnahme von der EU-Grundrechtscharta ge­währt wurde. Den Tschechen wurde erlaubt, die Beneš-Dekrete beizubehalten, um so zu verhindern, dass weitere Klagen auf Entschädigung durch die Heimatvertriebenen eingebracht werden.

Unser Bundeskanzler, unser Außenminister haben, wie wir es von der österreichischen Regierung ja schon weithin gewohnt sind, in Brüssel geschwiegen, und zwar geschwie­gen, als es darum ging, die Vertretung der eigenen Bevölkerung wahrzunehmen. Sie haben den Auftrag des Parlaments nicht berücksichtigt und sind wortbrüchig gewor-


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