Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 255

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Das frühere Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dieses Gütezeichen be­ziehungsweise diese Wort-Bild-Marke erlassen und damit festgelegt, dass das Produkt nur zu 50 Prozent aus der heimischen Landwirtschaft kommen muss. – Es wäre an der Zeit, dass man dieses Gütezeichen einmal überarbeitet, denn das ist eine bewusste Konsumententäuschung. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

Weil alle hier davon gesprochen haben, dass es der Kontrollen bedarf, der Kontrollen der Gütezeichen: Ich glaube nicht, dass bei den Kontrollen der Gütezeichen, so not­wendig sie sind, viel herauskommen wird. Ich glaube, dass die meisten Firmen, die die­se Wort-Bild-Marken als Werbeschmäh verwenden, ohnehin korrekt arbeiten. Sie wer­den auch kontrolliert, und das wird auch bestätigt. Also es wird sich in diesem Bereich nicht viel ändern.

Ich kann dem Vorschlag von Gabriel Obernosterer, dass wir eine Positivkennzeichnung brauchen, sehr viel abgewinnen. Wir werden es eher schaffen, Produkte positiv zu kennzeichnen, die zu 100 Prozent österreichische Qualität aufweisen, die ausschließ­lich aus heimischer Erzeugung stammen, als diesen Wust an Gütezeichen in irgend­einer großen Form zu bekämpfen.

Unser Wunsch wäre es natürlich – deswegen haben wir ja auch einen diesbezüglichen Antrag eingebracht –, dass es quasi zu einer Rodung dieser großen Zahl an Gütezei­chen kommt. Wenn ich mir vorstelle, welche Biozeichen es in Österreich gibt – „besser Bio“, „Bio Ernte Austria“, „Bio Hofmarke“, „Bio Suisse“, „Bio Wertkost“, „Bio+ Mehr als Genuss!“, „biofisch“, „Bioforce“, „Biokreis“, „Bioland“, „Biolandwirtschaft Ennstal“ und so weiter –, dann kann ich nur sagen, da kann sich doch kein Konsument auskennen.

Der Fünf-Parteien-Antrag, der heute beschlossen wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich ersuche Sie, Herr Gesundheitsminister, aber auch den Minister für Konsumentenschutz ganz dringend, in diesem Bereich Sicherheit für die Konsumenten zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.00

22.00.47 Abstimmung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die dem schriftlichen Ausschussbe­richt 414 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 58.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsu­mentenschutz, seinen Bericht 416 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumenten­schutz, seinen Bericht 417 d.B. zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Kon­sumentenschutz, seinen Bericht 418 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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