Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 45

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beiden Gesetzen ist es erforderlich, auch das Sicherheitspolizeigesetz zu ändern beziehungsweise anzupassen.

Aber damit wir überhaupt vom Gleichen reden, möchte ich vorweg einmal einen Abän­derungsantrag einbringen, den Abänderungsantrag der Kollegen Pendl und Kößl zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Begründung: Zu Ziffer 1: Es soll ein Redaktionsversehen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich muss Sie kurz unter­brechen. Sie brauchen nur, aber das dafür zur Gänze, den Abänderungsantrag zu verlesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Kößl, lern einmal die Geschäftsordnung!)

 


Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Es soll möglich sein, unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen bei sportlichen Wettbewerben, die von regionaler, natio­naler und internationaler Bedeutung sind, den Besitz und die Verwendung pyrotech­nischer Gegenstände oder Sätze durch den Veranstalter beziehungsweise die beauf­tragten Verantwortlichen zu erlauben. (Abg. Ing. Westenthaler: Den Antrag verlesen, dann brauchen wir den Rest deiner Rede nicht hören! Das ist eh sinnlos!)

Geschätzte Damen und Herren! Die Gesetzesvorlage ... (Der Redner hält kurz inne. – Abg. Mag. Stadler: Er soll den Antrag vorlesen, da weiß er wenigstens, was er vorliest! Jetzt weiß er nicht, was er sagen soll!)

Wir haben derzeit ein Pyrotechnikgesetz aus dem Jahre 1974, und es soll an und für sich dieses Gesetz neu ausgerichtet und an die EU-Vorgaben angepasst werden. (Abg. Scheibner: Frau Präsidentin, jetzt haben Sie ihn aus dem Konzept gebracht! – Abg. Grosz: Jetzt ist alles im Eimer!)

Eine der wichtigsten Änderungen in diesem Gesetz ist, dass bei Sportgroß­veran­stal­tungen zukünftig die Verwendung von Pyrotechnikartikeln nicht mehr erlaubt ist. Wir dürfen auch nicht vergessen, warum das so ist, denn das kommt ja nicht von ungefähr.

Es gab in der letzten Saison über 300 Übertretungen und Verstöße in diesem Bereich; es hat auch Verletzungen gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist ja gar nicht wahr! Nur eine Verletzung hat es gegeben! Das ist alles ein Schmäh!) Wir wissen ganz genau, dass die Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen bei Massenansammlungen von Menschen immer eine besondere Gefahr darstellt, und deshalb ist es auch erfor­derlich, dass die Sicherheit in den Vordergrund gestellt wird und nicht Spektakel und Action im Vordergrund stehen. Es soll ermöglicht werden, dass auch Familien zu Sport­veranstaltungen gehen und dann auch wieder sicher nach Hause kommen.

Bei dieser gesetzlichen Veränderung ist nicht vorgesehen gewesen, dass man die Fan­kultur oder die Stimmungsmache in irgendeiner Weise einschränken möchte, aber man muss klar und deutlich sagen, die Sicherheit steht bei diesem Gesetz natürlich im Vordergrund. Und bei der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes in diese Richtung ist es selbstverständlich, dass ein Datenaustausch zwischen den Fußballorgani­sa­tionen, den Sportorganisationen und natürlich den Behörden stattfinden wird.

Meine Damen und Herren, da hier auch Leoben angesprochen wurde: Man muss schon ehrlich bleiben. Wir können nicht auf der einen Seite sagen: ein restriktiveres Fremdenrechtsgesetz!, wir können nicht sagen, wir müssen trachten, dass straffällige Asylwerber rasch außer Landes gebracht werden, dass Asylwerber mit einem nega­tiven Bescheid in Händen außer Landes gebracht werden können, wenn der Frau Bundesministerin nicht die Möglichkeit gegeben wird, im Süden Österreichs ein Schubhaftzentrum zu errichten. Wir brauchen eines, und ich möchte schon auch die Solidarität anderer Bundesländer einfordern. Man sollte nicht nur immer nach Wien,


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