Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 72

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wenn sie von der Kanzel aus Tagespolitik macht. Ich werde mich auch nicht in Glau­bensfragen einmischen, ich werde der katholischen Kirche nicht empfehlen, ob sie ihre Trauungen vor dem Hauptaltar oder in der Sakristei abhalten soll. Wir diskutieren hier kein Sakrament, wir diskutieren hier ein Rechtsinstitut im 21. Jahrhundert, meine Da­men und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein zweiter Punkt, den man ansprechen muss, weil er absurd und lächerlich ist, ist das ganze Theater um das Namensrecht. Wenn zwei Menschen eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft eingehen, können sie nicht den gleichen Namen erlangen. Normalerweise ist es der ÖVP bei der Eheschließung ganz besonders wichtig, dass die Partner den gleichen Namen tragen. Bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften soll es nur ja nicht so sein.

Aber das ist nicht das Einzige, es wird noch absurder: Wenn Müller und Maier, zwei Männer beispielsweise, eine Partnerschaft eingehen und ihren Namen behalten, dann mutiert der Familienname zum Nachnamen. Und da wird es absurd, da wird es lächer­lich: Das Wort „Familie“ darf in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht vorkom­men, wenn es nach der ÖVP geht.

Um die anderen Unterscheidungen nur zu streifen: Es gibt keine Familienhospizkarenz, das heißt Sterbebegleitung, bei den Schwiegereltern. Wir sollten froh sein, wenn Men­schen Sterbebegleitung für sterbende Menschen machen – das gibt es für gleichge­schlechtliche Paare nicht. Adoptionsmöglichkeiten gibt es nicht, obwohl Kinder heute schon real in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Diese Debatte ist absolut verlogen.

Oder: Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung gibt es bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht.

All diese Unterscheidungen gehören beseitigt, und der Entschließungsantrag Stein­hauser, Freundinnen und Freunde zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe beinhaltet genau die Beseitigung dieser Unterscheidungen.

Meine Damen und Herren, positiv formuliert könnte man sagen, es ist der Beginn einer Entwicklung. Kritisch formuliert muss man sagen, es ist ein Gesetz, das schon vom ersten Tag weg reformbedürftig ist. Wir werden das auch in unserem Abstimmungsver­halten zum Ausdruck bringen.

Wir wären einen anderen Weg gegangen. Wir hätten entweder dafür plädiert, die Ehe zu öffnen, oder, wenn das aus gesellschaftspolitischen Gründen derzeit nicht möglich ist, ein Rechtsinstitut zu schaffen, das zwar anders heißt, wenn das das Hauptproblem der ÖVP ist, aber die gleichen Rechte bringt.

Heute werden zwei Abgeordnete der Grünen dem Gesetz zustimmen, symbolisch da­für, dass es Verbesserungen bringt, dass es ein kleiner Schritt, wenn auch nur ein hal­ber Schritt ist. Der Rest der grünen Fraktion wird gegen dieses Gesetz stimmen, um zu erinnern, dass noch ein weiter Weg zur echten Gleichstellung vor uns liegt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird an die Ab­geordneten verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde betreffend Gleichstel­lung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe

 


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