Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 97

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Gemeindeebene dafür zu sorgen, dass eine Verweigerung der Beurkundung einer ein­getragenen Partnerschaft zu keinen Konsequenzen welcher Art auch immer führen darf. Die Gewissens- und Religionsfreiheit hat hier gewahrt zu bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden gesetzlich oder im Wege von Verordnungen bzw. Erlässen dafür Sorge zu tragen, dass Beamten und Vertragsbediensteten, die es aus Gewissensgründen ablehnen, im Zu­sammenhang mit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem EPG Amtshandlungen durchzuführen, keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen entstehen.“

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12.47.48

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir treten in den Abstimmungsvorgang ein.

Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 558 der Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.

Wenn Sie diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht und Antrag des Justizausschusses betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Be­grenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, in 560 der Beilagen nochmals an den Justizausschuss zu verweisen.

Wer diesem Rückverweisungsantrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Er findet keine Mehrheit, ist somit abgelehnt.

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, gelangen wir nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen und das Allge­meine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz so­wie weitere Gesetze geändert werden, in 558 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jaro­lim, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen getrenn­te Abstimmung über zahlreiche Artikel des Gesetzentwurfes verlangt.

Ferner liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung in der dritten Lesung vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen bezie­hungsweise den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Reihe


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