Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (549 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über
den Antrag 743/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung
des Arzneimittel-Bewilligungs-Service auf Privatrezepte für Medikamente,
die unter das Suchtgiftgesetz beziehungsweise die Psychotropenverordnung fallen
(550 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 699/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei Rezeptabrechnungen (553 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mit dem Medizinprodukte- und dem Arzneimittelgesetz wurde eine Chance vertan, nämlich die Chance, dem Verbraucherschutz stärker Rechnung zu tragen, indem es zu einer noch schärferen Abgrenzung zwischen der Definition eines Arzneimittels und jener eines Medizinproduktes gekommen wäre. Medizinprodukte dürfen beim Verbraucher nämlich nicht den Eindruck erwecken, Arzneimittel zu sein. Dem Verbraucher kann man es auch nicht zumuten, hinsichtlich Begriff und Wirkstoff nicht bekannter Substanzen zu differenzieren.
Da haben wir in Österreich uns eher auf die EU verlassen, die EU lässt sich bei der Ausgestaltung des Gesetzes jedoch Zeit. Ein nationaler Alleingang wäre da eine Möglichkeit gewesen, aber diese Chance ist leider verpasst worden. Überhaupt hat der Patient und der Konsument im Bereich der Medikamentensicherheit in Österreich nicht unbedingt die besten Karten.
Es gibt in Europa die Unart – die gefährliche Unart! – des Umpackens und Umdatierens von Medikamenten. Ich möchte nur schnell das Prinzip davon erklären: Es läuft in etwa so ab, dass in einem Land innerhalb der EU, in dem Medikamente billig verkauft werden – Preisschwankungen sind ja vorhanden –, Medikamente in großem Stil von Großhändlern angekauft werden, dann ausgepackt, umgepackt und mit neuer Sprache, neuem Ablaufdatum und dergleichen versehen werden und in einem Land, in dem sie teurer verkauft werden können, auf den Markt gebracht werden. – Das kritisieren wir schon lange, und da hätten wir uns auch erwartet, dass mehr auf den Verbraucherschutz Wert gelegt worden wäre.
Besonders dramatisch wird es aber dann, wenn staatliche Behörden sich anmaßen, bei dieser Art des Umpackens und Umdatierens mitzumachen.
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