Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 204

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzule­gen, die eine gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer sicher­stellt und garantiert, dass Schwerarbeiter auf Grundlage notwendiger Versicherungs­zeiten ohne Abschläge mit 60 Jahren einen Pensionsanspruch erhalten.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


18.30.50

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst einen Abänderungsantrag einbringen, damit die sozialversicherungsrechtliche Bei­tragsfreiheit der pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen wei­terhin im Gleichklang mit dem Steuerbefreiungstatbestand steht.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 541 der Beila­gen über die Regierungsvorlage 476 der Beilagen betreffend ein 4. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2009

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) Teil 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. Im § 49 Abs. 3 Z 28 entfällt der Ausdruck ,Fahrt- und‘ und wird der Ausdruck ,30 € pro Einsatztag, höchstens aber bis zu 540 € pro Kalendermonat‘ durch den Ausdruck ,60 € pro Einsatztag, höchstens aber 540 € pro Kalendermonat‘ ersetzt.“

b) Im § 648 in der Fassung der Z 10 wird dem Ausdruck „104 Abs. 6“ der Ausdruck „49 Abs. 3 Z 28,“ vorangestellt.

*****

So weit der Abänderungsantrag.

Sehr verehrte Damen und Herren! Das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz sieht Novel­len zu Sozialversicherungsgesetzen vor – es ist schon darauf hingewiesen worden –, es geht aber auch um Missbrauchsvorbeugung, beispielsweise bei der Verwendung der e-card, bei der Ausgleichszulagenregelung oder beim Ausgleichszulagenbezug. Das Ziel auch dieser Vorlage ist klarerweise eine sorgfältige Verwendung der Sozial­versicherungsbeiträge in unserer Sozialversicherung und für deren Leistungen.

Frau Kollegin Haubner hat ja gesagt: Wichtig ist, dass überall das Geld fehlt. – Ich den­ke, es ist nicht falsch, an dieser Stelle auf folgenden Umstand hinzuweisen, sehr ver­ehrte Damen und Herren: Der Schuldenstand von Teilen der Wirtschaft bei der Sozial­versicherung beträgt in etwa 955 Millionen €. Das heißt, Teile der Wirtschaft sind der Sozialversicherung 955 Millionen € schuldig! Das ist der Stand zum 31.12.2008 gewe­sen; ich vermute, wenn wir den 31.12.2009 haben werden, wird sich an diesem Betrag nicht sehr viel ändern, das wird so bleiben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite