Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 205

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Schulden sind das eine – da kann heute eine Schuld sein und morgen kann sie begli­chen werden –, aber es geht noch um etwas anderes. Sehr verehrte Damen und Her­ren! Im Zeitraum von 2000 bis 2008 mussten die Gebietskrankenkassen einen Ge­samtbetrag von 1 151 Millionen € als uneinbringlich abschreiben. Das heißt, diese 1 151 Millionen € fehlen im Sozialsystem, von 2000 bis 2008 kumuliert. Ein Betrag, der sicherlich Erleichterungen im Sozialversicherungssystem mit sich gebracht hätte, ist einfach verschwunden, den gibt es eigentlich nicht!

Ich kann nur an alle Parteien im Haus appellieren, diesen Umstand nicht mit „Da kann man nichts machen!“ zu quittieren, sondern gemeinsam mit dem Sozialminister und mit dem Gesundheitsminister daran zu arbeiten, gemeinsam mitzuarbeiten, dass man das in den nächsten Jahren nicht fortschreiben muss.

Das Spannende an diesem Betrag ist, dass 45 Prozent davon Arbeitnehmerbeiträge sind. Das heißt, wir haben in dem Zeitraum beispielsweise 518 Millionen € als Arbeit­nehmerbeiträge, die sozusagen die Arbeitgeber mit ihren Beiträgen nicht weitergeleitet haben. Diese sind verschwunden, sie scheinen im System nicht mehr auf, und man musste sie als uneinbringlich abschreiben. Wie schön wäre es, wenn dieser Betrag zur Verfügung gestanden wäre! Das sind im Durchschnitt über 100 Millionen € im Jahr, einmal ein bisschen mehr, einmal ein bisschen weniger.

Ich denke, wir sollten bei diesem Thema nicht zur Tagesordnung übergehen. Ich bitte auch den zuständigen Minister, zu diesem Faktum noch ein Wort zu sagen, weil ich denke, die Vorbereitungen, die im Ressort zu diesem Thema überlegt werden, sind es auch wert, im nächsten Jahr wirklich diskutiert und angegangen zu werden.

Es ist schlichtweg ein Skandal, wenn solch ein Betrag im sozialen System fehlt und wir hier eigentlich zur Tagesordnung übergehen. Das dürfen wir, glaube ich, nicht tun, und ich lade noch einmal alle dazu ein, gemeinsam eine Lösung zu finden und jene zur Kasse zu bitten, die das verursachen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 541 der Beila­gen über die Regierungsvorlage 476 der Beilagen betreffend ein 4. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 2009

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) Teil 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

„4a. Im § 49 Abs. 3 Z 28 entfällt der Ausdruck ,Fahrt- und‘ und wird der Ausdruck ,30 € pro Einsatztag, höchstens aber bis zu 540 € pro Kalendermonat‘ durch den Ausdruck ,60 € pro Einsatztag, höchstens aber 540 € pro Kalendermonat‘ ersetzt.“

b) Im § 648 in der Fassung der Z 10 wird dem Ausdruck „104 Abs. 6“ der Ausdruck „49 Abs. 3 Z 28,“ vorangestellt.

 


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