Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 13

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Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Bundesministerin! Immer wenn aktive oder ehemalige Politiker in Strafverfahren involviert sind oder von solchen gesprochen wird, stellt sich auch die Frage, wie da die politische Verantwortung geprüft werden soll. Und in diesem Zusammenhang meine Frage: Wie weit geht Ihrer Meinung nach da das Kontrollrecht des österreichischen Parlaments?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Dabei handelt es sich um eine sehr komplexe verfassungsrechtliche Frage. Dieser Meinung war übrigens auch der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes. Ich denke nur an den Standardkommentar zum B-VG, zu Art. 90a B-VG, und da steht, dass die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft als Akte der Gerichtsbarkeit zu qualifizieren ist. Allerdings sind Justizverwaltungsakte und Akte im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht durch das Bundesministerium für Justiz Verwaltungsakte, die einer unbeschränkten parlamenta­rischen Kontrolle unterliegen.

Nicht kontrolliert werden können jedoch meines Erachtens – und das ist wichtig – an­hängige Strafverfahren, anhängige Verfahren. Und zwar warum? – Es würde gegen den Datenschutz verstoßen, es würde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen und es wäre vor allem aus kriminaltaktischen Gründen unvertretbar. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Bundesminister, ich stelle gleich voran, dass ich von Ihnen keinen Kommentar zu irgendeinem Strafverfahren möchte. Ich möchte von Ihnen nur eine Information im Rahmen der Ausübung des verfas­sungs­mäßigen Interpellationsrechtes, die Sie offensichtlich nicht einmal Ihrem Regie­rungs­partner geben.

Ich frage Sie jetzt unter Hinweis auf § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz und unter Voran­stellung der Tatsache, die hier nicht extra zu beweisen ist, dass es sich beim ehe­maligen Bundesminister Karl-Heinz Grasser um eine Person öffentlichen Interesses handelt, und unter Hinweis auf die im Zusammenhang mit der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft geübte Praxis gegenüber dem Abgeordneten Ing. Westenthaler. Ich frage Sie jetzt noch einmal, ohne dass ich von Ihnen eine Kommentierung erwarte: Gegen wen werden Verfahren geführt, wenn es sich um Personen öffentlichen Inter­esses handelt, und warum wurden die Konten des ehemaligen Herrn Finanzministers Grasser, der eine Person öffentlichen Interesses ist, nicht geöffnet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter Stadler, das war wieder ein netter Versuch. Sie werden mir einen Kommentar zu dieser Causa nicht entlocken können.

Noch einmal: Kommentare (Abg. Mag. Stadler: Ich will keinen „Kommentar“, ich will Info!) beziehungsweise Informationen zu einzelnen Ermittlungsschritten in einem anhängigen Strafverfahren könnten dazu führen, dass die Erfolge der Ermittlungen in Gefahr geraten. Das würde auch massiv in Rechte von Verfahrensbeteiligten ein­grei­fen.

Ich glaube, Sie hätten auch kein Interesse, wenn ein Verfahren gegen Sie anhängig wäre, dass man während eines anhängigen Ermittlungsverfahrens darüber spricht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Schon geschehen, schon x-mal!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Moser.

 


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