Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 208

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ja dagegen stimmen, aber das wollen Sie nicht, weil man das dann eben im Plenum diskutiert und die Leute draußen dann vielleicht draufkommen würden, dass das eigent­lich vernünftig wäre, was Sie ablehnen. Bringen Sie doch wenigstens selber einen An­trag ein! Sie können ja Anträge der Opposition abschreiben und SPÖ und ÖVP drauf­schreiben! Bitte, dann werden wir dem auch noch zustimmen, denn dann haben wir es wenigstens umgesetzt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei BZÖ und Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

18.25

18.25.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 11/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, eine Frist bis 12. Mai zu setzen.

Wenn Sie für diesen Antrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der An­trag ist abgelehnt.

18.26.20Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung wieder auf und weise darauf hin, dass nur noch drei Redner auf der Rednerliste sind und daher die Abstimmungen in etwa 7 bis 8 Minuten erfolgen werden.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


18.26.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ) (fortsetzend): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir waren am Ende meiner Rede heute Nachmittag beim wichtigsten Punkt des Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetzes, nämlich der neuen Festlegung der behördlichen Vorgangsweise und der Information der Öffentlichkeit, die ja wirklich der wichtigste Punkt ist. Da ist jetzt die erwähnte Gratwanderung: Ist man zu früh dran mit der Information, läuft man Gefahr, geklagt zu werden, schadenersatzpflichtig zu werden. Ist man zu spät dran, hat man den Schaden bei der Bevölkerung.

Da ist eben der große Unterschied in der Bewertung. Wir glauben, da gab es ein Infor­mationsdefizit. Den zweiten Unterschied gibt es in der Frage, wie man damit umgeht. Wir sind der Meinung, dass dort, wo es strafrechtlich relevant ist, eine Sachverhalts­darstellung, eingereicht von unserer Kollegin Belakowitsch-Jenewein, durchaus ausrei­chend ist. Und in Richtung BZÖ gesagt: Eine Ministeranklage halten wir in diesem Be­reich für absolut nicht verhältnismäßig und für etwas zu viel des Guten.

Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, und der unterscheidet uns sehr wohl vom BZÖ, auch wenn der ehemalige Vizekanzler Molterer das nicht so sieht, nämlich die Diffe­renz zwischen einer Partei, die geradlinig vorgeht, auch in rechtlichen Dingen, und je­mandem, der populistische Schmuddelpolitik macht.

Ein letzter Punkt, und der ist besonders wichtig bei diesem Gesetz: Wir haben ja eine Bundesgesetzgebung, wir haben aber Landesräte für Konsumentenschutz, die für die Durchführung verantwortlich sind. Wir haben in der Realität Defizite in der Überwa­chung gehabt, die wir jetzt durch die Einführung eines Lebensmittelsicherheitsberichts ausgleichen wollen.

Wie schaut es denn in der Realität aus? – Wir haben Landesräte, und da nehme ich jetzt einmal Kollegen Anschober in Oberösterreich überhaupt nicht aus, der jederzeit mit allen


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