Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 40

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Für die Zeit der Fernsehübertragung der Debatte anlässlich der ersten Lesung über das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 wurde folgende Redeordnung verein­bart: Bundeskanzler 10 Minuten, Vizekanzler 15 Minuten, dann vier Redner-/Rednerin­nenrunden mit zunächst je 10 Minuten, dann 7 Minuten, dann 5 Minuten und dann 4 Minuten. Der Aufruf der Redner/Rednerinnen erfolgt nach Fraktionsstärke.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verblei­bende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 4 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer diesem Vorschlag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

10.30.011. Punkt

Erste Lesung: Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 – BFRG 2011–2014 (660 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Herr Bundeskanzler. Die Redezeit beträgt vereinba­rungs­gemäß 10 Minuten. – Bitte.

10.30.18

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Verehrte Mitglieder der Regierung! Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Eine Budgetkonsolidierung damit zu beginnen, dass man eine Vorschau bis zum Jahr 2014 vorlegt und Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bereichen stärkt, ist ein neuer Weg, den dieses Haus vor mehreren Monaten gemeinsam beschlossen hat.

Eine Vorschau hat einen Vor- und einen Nachteil: Sie hat den Vorteil, dass man unter gewissen Annahmen so etwas wie eine mittelfristige Politik vorbereitet, sie hat aber auch den Nachteil, dass man von Annahmen bis zum Jahr 2014 ausgeht, von denen man zur Stunde nicht sagen kann, ob sie so eintreten werden. Niemand wäre vor fünf Jahren in der Lage gewesen, das heurige Jahr richtig zu prognostizieren, die Annah­men so zu treffen, dass sie mit den heutigen Gegebenheiten übereinstimmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja einzigartig, was Sie da machen! Stellt sich der Bundeskanzler her und sagt, er weiß gar nicht, ob das so kommt!)

Eine Vorschau, ein Rahmengesetz ist so etwas wie ein Pfad, der für die Verant­wortlichen so etwas wie eine Richtung für einnahmen- und ausgabenseitige Maßnah­men vorgibt, innerhalb welcher Leistungen zu erbringen sind. Ein Abbau der von den Wirtschaftsforschern prognostizierten Verschuldung kann nur erreicht werden, wenn sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite etwas geschieht. Dass sich die Bevölkerung fragen wird, ob es da sowohl bei den einnahmen- als auch bei den ausgabenseitigen Maßnahmen gerecht zugeht, ist etwas, wofür wir verantwortlich zeichnen. (Abg. Mag. Kogler: Die fragen eh so auch!)

 


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