Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 102

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Die dem Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 891/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kollegen und Kolleginnen betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV – BGBl II Nr. 316/1999) (666 d.B.) angeschlossene Entschließung lautet:

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, eine Evaluierung der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) unter Einbindung der Vertreter der Reisebürobranche vorzunehmen. In weiterer Folge ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung die Verordnung gegebenenfalls dahingehend zu ändern, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Pauschalreiserichtlinie wirklich gewähr­leistet wird und dadurch bei Zahlungsunfähigkeit und im Konkursfall betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich schadensfrei gestellt werden.

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Ich hoffe, dass Sie im Sinne einer tatsächlichen Wirksamkeit des Entschließungs­antrags dem Abänderungsantrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abg. Schatz, Freunde und Freundinnen betreffend den Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 891/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV - BGBl II Nr. 316/1999) (666 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die dem Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 891/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV – BGBl II Nr. 316/1999) (666 d.B.) angeschlossene Entschließung lautet:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, eine Evaluierung der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) unter Einbindung der Vertreter der Reisebürobranche vorzunehmen.

In weiterer Folge ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung die Ver­ordnung gegebenenfalls dahingehend zu ändern, dass die Einhaltung der Bestim­mungen der Pauschalreise-Richtlinie wirklich gewährleistet wird und dadurch bei Zahlungsunfähigkeit und im Konkursfall betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich schadensfrei gestellt werden.“

Begründung

Im betreffenden Ausschuss für Konsumentenschutz wurde mehrheitlich beschlossen, dass eine Evaluierung der Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) unter Einbindung der Vertreter der Reisebürobranche sicherzustellen hat, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Pauschalreise-Richtlinie gewährleistet wird und dadurch bei Zahlungsunfähigkeit und im Konkursfall betroffene Konsumenten tatsächlich scha­densfrei gestellt werden.

 


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