Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich verweise auf die Hausordnung, Z 58, wonach die Verwendung von Kameras hier im Saale der ausdrücklichen Bewilligung durch die Präsidentin bedarf. Unabhängig davon ist es eine massive Störung des Redners, wenn man unmittelbar vor ihm Bild­aufnahmen macht. Ich billige diese Vorgangsweise nicht, und ich bitte, dies auch Herrn Kollegen Neubauer kundzutun. Ich werde das auch noch persönlich mit ihm be­sprechen. Ich finde das nicht gehörig, weil das eine massive Störung des Redners dar­stellt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

17.38.21Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4323/AB

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Frau Bundesministerin für Justiz mit der Ordnungszahl 4323/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Allfällige Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemel­deten StaatssekretärInnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter DDr. Königshofer zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.38.58

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Nicht nur, dass Sie schon Probleme mit japanischen Bürgern haben, müssen Sie jetzt auch noch in den Nationalrat kommen, um eine Anfragebeant­wortung, die relativ schwammig war, zu präzisieren.

Ich habe am 26. Jänner dieses Jahres eine Anfrage an die Frau Bundesministerin für Justiz gerichtet betreffend Vorkommnisse in den Staatsanwaltschaften Wien und Graz. Den Vorspann zu dieser Anfrage möchte ich Ihnen kurz zitieren. Ich habe geschrieben:

„Andreas Unterberger schrieb am Freitag, dem 10. Juli 2009 in der ‚Wiener Zeitung‘: ‚Die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden – auch wenn das aus Angst vor ihrer seit der Strafprozessreform vermehrten Macht nur wenige auszusprechen wagen.‘

In dem der Anfrage beigeschlossenen Kompendium werden Sachverhalte aufgelistet und dargestellt, welche die oben angeführte Aussage in dramatischer Weise unter­mauern. Danach soll es ein systematisches Zusammenwirken bestimmter Staatsan­wälte mit einer Gruppe von Rechtsanwälten geben, das allen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider laufen und rechtsuchenden Bürgern zum Teil großen Schaden zufügen soll.

In größter Sorge um die Situation und Entwicklung des Rechtsstaates in Österreich richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nach­stehende Anfrage“

Darauf Frau Minister, haben Sie generell zu den Fragen 1 bis 18 und 20 folgender­maßen geantwortet – ich zitiere aus Ihrer Anfragebeantwortung vom 26. März –:

„Ich weise die in der Anfrage in Frageform getätigten Unterstellungen zurück. Sollten konkrete Hinweise auf ein derartiges Verhalten im Einzelfall vorliegen, wären sie zur Anzeige zu bringen. Als Bundesministerin für Justiz sehe ich es aber nicht als meine Aufgabe, haltlose Gerüchte zu kommentieren.“ (Ruf bei der ÖVP: Völlig richtig!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite