Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 210

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Grund für die Entscheidung für den Zivildienst ist oft nicht die Gewissensklausel. Das ist aber in späterer Folge für die Jungen ein großes Problem, nicht nur für den Dienst bei der Polizei, sondern auch im Bereich der Jagd oder auch der Sportschützen.

Wenn wir von Zivildienst reden, müssen wir, wie es auch der Vorredner Pack schon gesagt hat, ins Detail gehen. Wir reden von Wehrersatzdienst. Da gilt es nicht, jungen Menschen Barrikaden aufzubauen, nur damit wir die Leute zum Wehrdienst bekom­men. Nein, da ist Bundesminister Norbert Darabos aufgefordert, den Wehrdienst weiter zu attraktivieren, damit sich junge Menschen wieder verstärkt auch für den Wehrdienst interessieren, aber nicht deswegen, weil sie ansonsten woanders Hürden vorfinden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

Es ist untragbar, dass unsere Jugend in Kasernen Dienst ableisten muss, wo der Verputz von den Wänden bröckelt. Das wird uns nicht mehr Grundwehrdiener bringen.

Aber als Mitglied des Gleichbehandlungsausschusses und anlässlich des heutigen Girls’ Day möchte ich hier auch anmerken, dass bereits jetzt Bevölkerungsgruppen Dienst bei der Polizei versehen dürfen, die keinen Präsenzdienst abgeleistet haben. Am Thema Gleichberechtigung der Geschlechter sieht man, dass das Thema Grund­wehrdienst noch viel mehr Fragen aufwirft als dieses Berufsverbot. Wir werden dieses Thema sicherlich noch einer eingehenden Behandlung hier im Haus unterziehen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.18

20.18.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 653 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

20.19.169. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundes­verfassungsgesetz BGBl I 127/2009, geändert wird (980/A)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Brosz. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.20.08

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Es ist ein relativ kurzer Antrag. Auch der Inhalt ist ziemlich kurz und prägnant zusammenzufassen. Wir sind der Mei­nung, dass die Tagesordnungen und die Beschlussprotokolle der Ministerratssitzungen in Zukunft veröffentlicht werden sollten und öffentlich zugänglich sein sollten. Es hat sich rund um die Debatte um die Verleihung von Staatsbürgerschaften herausgestellt, dass es nicht möglich war, nachzuvollziehen, wann eigentlich welche Schritte dort konkret gesetzt worden sind. Das ist ja ein Akt, der von der Bundesregierung gesetzt wird.

 


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