Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 30

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Daher meine Frage: Werden Sie Maßnahmen zur Klarstellung und Regelung der Be­fugnisse im Auslandseinsatz treffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Im Rahmen der Evaluierung im Zusammenhang mit der Bundesheerreform 2010 ist diese Frage mehrfach zu Recht aufgetaucht. Es stellt sich ja auch in anderen Bereichen, et­wa bei der Polizei, die Frage, wann beispielsweise der Gebrauch einer Waffe gerecht­fertigt ist und wann nicht. Diesbezüglich wollen wir Rechtsicherheit schaffen.

Wir stehen am Beginn dieser Arbeiten. Ich habe jetzt auf Grundlage der Änderung des Auslandseinsatzgesetzes 2001 eine Novelle zur Begutachtung geschickt, und ich bin gespannt, was da herauskommt! Die Grundlage dafür ist die Situation in Österreich. Daran orientieren wir uns und wollen das auf die internationale Situation überleiten. Die Begutachtungsfrist endet am 25. Juni, und dann kann ich Ihnen Näheres dazu und zu Ihrer Frage sagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Kapeller.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Bundesminister! Mit Ihrer freundli­chen Genehmigung besuchte ich vor zwei Tagen das Heeresspital Wien/Stammersdorf und konnte mich dort davon überzeugen, dass in diesem militärmedizinischen Zentrum hervorragend für die Gesundheit unsere Soldatinnen und Soldaten gesorgt wird.

Dazu jetzt meine Frage: Wie reagieren Sie einerseits auf die teils herbe Kritik des Rechnungshofes an dieser Institution, und wie soll andererseits in Zukunft sicher­gestellt werden, dass die Soldaten auch dann bestens versorgt werden, wenn es einen eklatanten Mangel an Sanitäts- und Facharztpersonal gibt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Herr Abgeordneter! Das ist eine ganz interessante und wichtige Frage. Ich möchte mich nicht noch einmal in Konflikt mit dem Rechnungshof begeben. Es ist aber sehr wohl eine militärstrategisch und militärpolitisch wichtige Frage, ob man ein Heeresspital auf­rechterhält oder nicht. Wenn der Rechnungshof kritisiert, dass die Auslastung nur 5 Prozent beträgt, dann muss man sich die Frage stellen: Braucht man ein Heeres­spital?

Ich als Verteidigungsminister sage: Ja, man braucht ein Heeresspital! Man braucht ein Heeresspital für Krisenfälle, und man braucht ein Heeresspital für die Soldatinnen und die Soldaten, und insofern ist eine wirtschaftliche Bewertung etwas problematisch.

Wir haben ein Konzept in Auftrag gegeben, das durch den Rechnungshofbericht ein wenig konterkariert wurde, und dieses Konzept sieht vor, dass wir drei Schwerpunkt­spitäler in Österreich schaffen, und zwar neben jenem in Stammersdorf auch in Tirol. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Die Zeit ist einfach zu kurz zum Antworten, daher sage ich jetzt nur so viel: Ich nehme die Kritik ernst, was beispielsweise die Gehälter und die Anwesenheit von Ärzten in diesem Spital betrifft, aber grundsätzlich bin ich für die Beibehaltung eines Heeresspi­tals für die österreichischen Soldatinnen und Soldaten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Herr Bundesminister! Sie denken darüber nach, das System „fünf plus eins“, also fünf Monate Grundausbildung und einen Monat Truppenübung, zur Sicherung des Nachwuchses der Milizbataillone einzuführen. Der­zeit leidet die Grundausbildung ohnehin schon auf Grund des Assistenzeinsatzes im Burgenland. Nunmehr wollen Sie die Basisausbildung auf fünf Monate reduzieren.

 


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