Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 171

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Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bun­des-Verfassungsgesetzes.

Ich stelle fest, dass mehr als die Hälfte der erforderlichen Abgeordneten anwesend ist.

Ich bitte jetzt jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauens­antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung eines Teiles der Rück­lagen aus dem Heeresbudget zur Sanierung von Unterkünften des österreichischen Bun­desheeres.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehr­heit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.28.39Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen über die Punkte 11 bis 14 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


17.28.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! An und für sich ist eine Debatte über Abkommen zur sozialen Sicher­heit eine einfache Frage, weil in der Regel ja wirklich nur Gegenstände auf der Tages­ordnung sind beziehungsweise im Rahmen dieser Abkommen beschlossen werden, die eine gegenseitige Verbesserung bei den Ländern beziehungsweise bei den betrof­fenen Personen erwirken.

Kompliziert hat es eigentlich nur der Kollege Kickl, indem er auf das repliziert hat, was ich im Sozialausschuss schon angesprochen habe: Nicht immer waren Abkommen zur sozialen Sicherheit oder die Debatte über ein Abkommen zur sozialen Sicherheit ein Anlass zur Freude oder dazu, einen Fortschritt festzustellen. Wir hatten auch schon Ab­kommen zur sozialen Sicherheit, wo es Teilkündigungen gegeben hat. Die haben die fa­milienpolitischen Leistungen betroffen.

Jetzt liegt wieder ein Vorschlag sozusagen zur Debatte auf, erstellt von Staatssekretär Lopatka, indem er vorschlägt, dass die Familienbeihilfe für bestimmte Länder – eben nicht die Länder der Europäischen Union beziehungsweise solche, die ein Assozia­tionsabkommen mit der Union haben oder wo es entsprechende Abkommen gibt, son­dern die anderen Länder – entsprechend den Kosten des Lebensunterhaltes geregelt wird.

Kollege Kickl war ganz begeistert von diesem Vorschlag heute und hat eigentlich sehr lange darüber gesprochen, dass das doch ungerecht sei, wenn wir jemandem – und das möchte ich noch einmal betonen –, der hier arbeitet, hier seine Steuern zahlt, des­sen Kind aber nicht hier lebt, weil es unter Umständen nicht hier leben darf, sondern im Ausland wohnt, die österreichische Familienbeihilfe zahlen. Er findet das ungerecht. Er findet, da wird bezüglich Ländern, wo das Lebenshaltungsniveau niedriger ist, zu viel geleistet.

Ich würde nur ersuchen, dass man dem Kollegen Kickl, der jetzt nicht da ist, einfach nur auf den Weg mitgibt, was dem österreichischen Staat dadurch erspart wird, dass das Kind nicht hier lebt. Würde es hier leben und hier leben können – das wäre ja die Alternative –, dann fielen zum Beispiel die Kosten für Kindergarten, Schule, Ausbildung et cetera hier an. Und hier zahlt der betreffende Elternteil auch die Steuern.

 


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