Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 113

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zur getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Ab­geordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. I § 14 Abs. 2 Z 7 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 8 in Art. I § 14 Abs. 2 zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 793 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 794 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 795 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

13.49.036. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (779 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle), das Zahnärztegesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (72. Novelle zum ASVG), das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das MTD-Gesetz und das MTF-SHD-Gesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung) (853 d.B.)

 


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