Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 109

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Strache an den Bundeminister für Finanzen betreffend die verfassungswidrige Verschiebung der Vor­lage des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes 2011

Die österreichische Bundesverfassung legt fest, dass die Bundesregierung dem Natio­nalrat spätestens 10 Wochen vor Jahresende das Budget vorzulegen hat. Wörtlich heißt es dazu im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 51, Absatz 3:

„Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vor­zulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“

Um diese Frist einhalten zu können, wurden im Arbeitsplan des Nationalrates Sitzun­gen in der 42. Kalenderwoche vorgesehen, und zwar am 20. und 21. Oktober 2010.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die österreichische Bundesverfassung einzu­halten.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort kommt nun Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


15.51.14

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich beginne mit zwei Ent­schließungsanträgen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend verschärfte Zugangsbedingungen zum Pflegegeld

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, in welcher der derzeitige Zugang insbesondere zu den Pflegestufen 1 und 2 bei­behalten wird.“

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales bean­tragt.

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(Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme zum zweiten Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidarität statt Klassenkampf“

 


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