Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 108

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Stummvoll, Weinzinger, Bucher, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird

Durch die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und dann auf globaler Ebene würde ein wichtiger Schritt zu einer Dämpfung der übermäßi­gen Liquidität auf den Finanzmärkten und der damit verbundenen starken Preis­schwankungen gesetzt. Bereits eine minimale Besteuerung aller Arten von Finanz­transaktionen würde kurzfristig-spekulative Transaktionen, insbesondere mit Derivaten, verteuern und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. Der Steu­ersatz, der auf jede Transaktion entrichtet werden muss, könnte zwischen 0,01 und 0,1 % liegen. Basis dafür ist der Wert der Transaktion. Nach den Berechnungen von Schulmeister et al, die eine Studie für das Ökosoziale Forum erstellt haben , ist mit fol­gendem Aufkommen zu rechnen:

Bei einem Steuersatz von 0,1% beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,62% des BIP (= 1,6 Mrd €), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 2,2% des gesamten BIP (ca. 240 Mrd. €)

Bei einem Steuersatz von 0,01% beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,21% des BIP (= 0,7 Mrd €), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 0,7% des gesamten BIP (ca. 80 Mrd. €)

Nach Ansicht der StudienautorInnen ist eine weltweite Einführung zwar wünschens­wert, aber als erster Schritt ist auch eine EU-weite Einführung möglich. Das Problem der Verlagerung existiert zwar, aber es wird argumentiert, dass

andere Finanzplätze in anderen Zeitzonen wären. Dadurch könnte man nur nachts handeln, was die Kosten erhöht.

Finanzplätze werden nicht nur aus Kostengründen ausgesucht, sondern auch, weil sich dort Know how und Netzwerke angesammelt haben.

Zentraler Bestandteil der Einigung der Staats- und Regierungschefs beim Euro­päischen Rat in Brüssel vom 15. und 16.12.2005 betreffend die finanzielle Voraus­schau 2007 bis 2013 ist die Review-Klausel, die eine umfassende Neubeurteilung des EU-Finanzrahmens vorsieht. Dabei wird auch über neue EU-weite Einnahmenquellen verhandelt. Eine solche Einnahmequelle wäre die Finanztransaktionssteuer.

Mit diesen Mitteln könnten dann allgemeine soziale und ökologische Maßnahmen so­wie die Entwicklungszusammenarbeit (zur Erreichung der UNO Millenniumsziele) fi­nanziert und damit weltweite Ungleichgewichte besser in den Griff bekommen werden. Genauso wie die Ausfuhrfinanzierungsförderung einen Beitrag zur Erfüllung entwick­lungspolitischer Ziele leistet und leisten muss, ist sicherzustellen, dass Mittel aus der Finanztransaktionssteuer auch für die Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden können.

 


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