Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 211

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Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungs­ausschus­ses, seinen Bericht 920 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1081/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

20.16.2611. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1218/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbes­serung der Einkommenssituation von Frauen (921 d.B.)

 


 Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

20.17.02

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kollegen! Wir haben ja heute bei der Behandlung des Frauenberichts immer wieder gehört, die sogenannte Gehaltsschere sei der Grund, der verhindert, dass Frauen ein ebenso hohes Gehalt wie Männer beziehen. Das ist ein großes Problem.

Eines der wichtigsten Werkzeuge, um Gehälter für Österreicherinnen und Österreicher festzusetzen, sind die Kollektivverträge. Doch genau in diesem Bereich haben Frauen oft einen sehr großen Nachteil, denn ein wesentlicher Faktor für die Gehalts­bemes­sung sind die Dienstzeiten, sodass der Lohn bei längeren Vordienstzeiten natürlich entsprechend höher ist als nach Dienstausfällen. Karenzzeiten werden allerdings in sehr wenigen Kollektivverträgen mit einberechnet. Beispielhaft möchte ich da ein paar Branchen nennen, in denen überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt sind: Angestellte im Gewerbe Hotellerie, Angestellte im Gewerbe Dienstleistung, Pflege et cetera.

In den entsprechenden Kollektivverträgen werden Karenzzeiten gemäß Mutterschutz­gesetz und Väterkarenzgesetz nicht als Vordienstzeiten eingerechnet, sodass Mütter, aber auch Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, erhebliche Nachteile haben. Dort dauert es länger, dass Arbeitnehmer in eine höhere Gehaltsklasse eingestuft werden. Wir von der FPÖ sind aber der Ansicht, dass gerade Frauen und Männer, die sich um ihre Kinder kümmern, nicht bestraft werden dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb ist es für mich völlig unverständlich, warum mein Antrag besonders in der SPÖ und bei den Gewerkschaftsvertretern auf massiven Widerstand gestoßen ist. Liegt es etwa daran, dass es die Gewerkschafter in den letzten 60 Jahren verabsäumt haben, diese wichtigen frauenfördernden Maßnahmen in Kollektivverträgen durchzu­setzen? Oder ist es der Versuch der Frau Frauenministerin, ihre Untätigkeit genau in diesem Bereich unter den Tisch zu kehren? Mir ist natürlich bewusst, dass unsere Frau Minister in der letzten Zeit viel mehr mit dem Gesetz zur Gehaltsoffenlegung beschäftigt war, statt sich um die wahren Probleme der Frauen in Österreich zu kümmern.

 


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